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Arbeitsmarktfonds

Die Bayerische Staatsregierung hat 1997 aus Privatisierungserlösen (Offensive Zukunft Bayern - Teil II) einen Arbeitsmarkt- und Sozialfonds aufgelegt. In den Jahren 2010 und 2011 stehen insgesamt 12,321 Millionen Euro zur Verfügung (siehe Förderleitfaden 2012). Aus dem Arbeitsmarktfonds werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt. Zielgruppen des Arbeitsmarktfonds sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Die Umsetzung des Arbeitsmarktfonds wird durch eine Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds vorgenommen, die sich aus Vertretern folgender Institutionen zusammensetzt:

Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe beschränkt sich nicht nur auf die Festlegung der inhaltlichen und regionalen Schwerpunkte des Arbeitsmarktfonds. Sie wählt vielmehr auch im Konsens die Einzelmaßnahmen für eine Förderung aus. Dieser bundesweit einmalige kooperative beschäftigungspolitische Ansatz hat sich bisher bestens bewährt. Die Abwicklung der von der Arbeitsgruppe ausgewählten Maßnahmen erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und die Regierungen in enger Rückkoppelung mit der Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds.

Für die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds ist eine Erfolgskontrolle der Projekte von großer Bedeutung. Das Arbeitsministerium hat deshalb bereits 1997 die polis+sinus Gesellschaft für Sozial- und Marktforschung mbH mit der Evaluierung des Arbeitsmarktfonds beauftragt. Das Institut legt jeweils in der Jahresmitte einen Bericht über die Entwicklung des Arbeitsmarktfonds vor.

 

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Leitfaden zum Herunterladen

 

Fördermöglichkeiten aus dem Arbeitsmarktfonds - Ein Leitfaden - 15. Auflage 2012 (PDF, 378,2 kB)

Deckblatt Foerderleitfaden Arbeitsmarkt

Fördermöglichkeiten aus dem Arbeitsmarktfonds. Dieser Förderleitfaden ist ausschließlich im Internet auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen als PDF- Dokument verfügbar.

Zusätzliche Informationen

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