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Daten und Fakten
Der bayerische Arbeitsmarkt hat sich nach dem Krisenjahr 2009 schnell erholt und steht hervorragend da. Im Jahresdurchschnitt 2010 lag die Arbeitslosenquote bei 4,5 Prozent und im Jahr 2011 sogar nur bei 3,8 Prozent. Dies ist die niedrigste Quote aller Bundesländer. Der Freistaat nähert sich damit dem Vollbeschäftigungsziel. In vielen Regionen Bayerns ist dieses Ziel sogar bereits erreicht.
Die Bundesregierung rechnet in ihrem Jahreswirtschaftsbericht im Durchschnitt des Jahres 2012 mit einer Abnahme der Zahl der Arbeitslosen um 100.000 Personen. Dies entspräche einem Rückgang der Arbeitslosenquote um 0,3 Prozentpunkte auf 6,8 Prozent.
Viele Indikatoren sprechen für eine weiterhin positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auch in Bayern (Arbeitsmarktzahlen). Damit entwickelt sich die Deckung von Fachkräftebedarfen unter primärer Ausschöpfung der vorhandenen Arbeitskräftepotentiale zunehmend zu einer wesentlichen Herausforderung am bayerischen Arbeitsmarkt.
Arbeitsmarkt
Die Verbesserung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Rahmenbedingungen ist eine zentrale Aufgabe. Bayern bringt sich hier aktiv auf Bundesebene ein und entwickelt beispielsweise im Bereich Ältere Arbeitnehmer auch eigene Konzepte.
Auf Landesebene arbeitet die Bayerische Staatsregierung eng mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die Zusammenarbeit wurde Ende 2004 in einer Vereinbarung (PDF, 1,2 MB) geregelt und erfolgt seitdem im Wesentlichen über einen regelmäßig tagenden Arbeitskreis. Im Mai 2008 haben die Bayerische Staatsregierung und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit darauf aufbauend eine Vereinbarung zur Bekämpfung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit in Bayern (PDF, 811 KB) getroffen. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit.
Hierfür engagieren sich die Bayerische Staatsregierung und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit in zahlreichen Maßnahmen (Stand: 01.03.2011, PDF, 187 KB). Insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung erlangt aber auch die Bereitstellung von ausreichend qualifizierten Fachkräften immer größere Bedeutung. Zentraler Ansatzpunkt ist hier die Aus- und Weiterbildung.
Instrumente
Für eine nachhaltige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist darüber hinaus eine innovative und für den bayerischen Arbeitsmarkt maßgeschneiderte aktive Arbeitsmarktpolitik notwendig. Die wichtigsten Instrumente dafür sind der Arbeitsmarktfonds (AMF) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Kontinuierliche Beobachtungen des bayerischen Arbeitsmarkts, u. a. durch Auswertungen aus dem IAB-Betriebspanel für Bayern geben wichtige Hinweise zum Einsatz der Fördermittel. Ziel der Arbeitsmarktpolitik der Bayerischen Staatsregierung ist stets die Integration bzw. der Verbleib der Arbeitnehmer am ersten Arbeitsmarkt. Zielgruppen sind sowohl Arbeitslosengeld I-Empfänger als auch Arbeitslosengeld II-Empfänger (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Bereiche der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind beispielsweise berufliche Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Erwerbstätigen und kleinen und mittleren Unternehmen sowie arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit.
Fazit
Basis für eine positive Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt ist ein effizientes Zusammenwirken von Wirtschaftspolitik, Fiskalpolitik, Bildungspolitik und Arbeitsmarktpolitik.
Entscheidend ist letztlich, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht durch die Politik, sondern durch die Unternehmen geschaffen werden. Ein wesentlicher Teil der Verantwortung für Beschäftigung trifft deshalb die Sozialpartner. Ihre Lohn- und Tarifpolitik entscheidet maßgeblich über die Arbeitsbedingungen und damit auch über die Verhältnisse am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und den Umfang von Arbeitslosigkeit. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist in einer sozialen Marktwirtschaft daher eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Kräfte beitragen müssen.