Nicht nur gefährliche Maschinen oder Gefahrstoffe gefährden die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Auch überlange Arbeitszeiten, unzureichende Ruhepausen sowie Nachtarbeit ohne entsprechende Regenerationsphasen können Probleme nach sich ziehen. Basierend auf den entsprechenden europäischen Richtlinien regelt daher das Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeitgestaltung unter dem besonderen Aspekt des Gesundheitsschutzes.
Zusätzlich findet sich das Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen um dem Gebot des Grundgesetzes, den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen, Rechnung zu tragen. Da andererseits die Arbeit an Sonn- und Feiertagen aus den verschiedensten Gründen oft unvermeidlich ist, enthalten das Arbeitszeitgesetz sowie die Bayerische Bündnisgewerbeverordnung die hierzu erforderlichen Ausnahmeregelungen.
Das Arbeitszeitgesetz beschäftigt sich nicht mit Fragen der Entlohnung, es geht ausschließlich um die gesundheitlichen Aspekte der Arbeitszeitgestaltung.