Arbeitnehmer, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen durchführen, sind besonders zu schützen. Ein sorgloser Umgang mit diesen Stoffen kann die Gesundheit der Arbeitnehmer in vielfältiger Form schädigen.
Als Gefahrstoffe versteht man allgemein jeden Stoff (fest, flüssig oder gasförmig), der für die Arbeitnehmer ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellt.
Biologische Arbeitsstoffe sind im weitesten Sinne Mikroorganismen und/oder Krankheitserreger.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind in der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) geregelt, biologische Arbeitsstoffe werden von der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) erfasst.
Die Anwendung der beiden Verordnungen wird von der Bayerischen Gewerbeaufsicht überwacht.
Die bestmögliche Sicherheit der Arbeitnehmer ist unser Ziel.