Jeder Beschäftigte benutzt bei seiner Tätigkeit Arbeitsmittel, vom einfachen Handbohrer bis zur Straßenbaumaschine. Dabei ist darauf zu achten, dass die Arbeitsmittel vor allem sicher, geeignet aber auch gegebenenfalls regelmäßig geprüft werden. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt, was der Arbeitgeber bei der Auswahl, bei der Bereitstellung und bei der Wartung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln zu beachten hat, um Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit zu minimieren.
Weiterführende Informationen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Anlagen- und Betriebssicherheit
- Leitlinien des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) zur Betriebssicherheitsverordnung
- Was Sie über Flüssiggas wissen müssen - Stand: Dezember 2001 (PDF, 1.270 KB)
- Sicherer Umgang mit elektrischem Strom - Stand: Juli 2004 (PDF, 735 KB)
- Gehörschutz - Stand: Juli 2004 (PDF, 1.475 KB)
- Schutzkleidung - Stand: Juli 2004 (PDF, 1.981 KB)
- Maschinenverordnung - Stand: Juli 2003 (PDF, 163 KB)
- Heben und Tragen von Lasten - Stand: Juli 2004 (PDF, 753 KB)
- Gefährdungsbeurteilung - Stand: Juli 2004 (PDF, 963 KB)
- Elektromagnetische Felder - Stand: November 2001 (PDF, 669 KB)