Integrationsfachdienste sind im Auftrag der Arbeitsagenturen, der Jobcenter nach dem SGB II, der Optionskommunen, der Integrationsämter oder Rehabilitationsträger tätig. Sie sollen die Teilhabe schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsleben sichern helfen. Sie vermitteln behinderungsgerechte Arbeitsplätze und bieten psychosoziale Beratung für schwerbehinderte Arbeitnehmer an. Integrationsfachdienste arbeiten eng mit Arbeitgebern, Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen zusammen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Den für Sie zuständigen Integrationsfachdienst finden Sie auf den Seiten der Landesarbeitsgemeinschaft Integrationsfachdienst Bayern ifd e.V..