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Integrationsfirmen

Die Integrationsprojekte in Bayern sind überwiegend Klein- oder Mittelbetriebe aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen, die entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 132ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch schwerbehinderte Menschen beschäftigen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder aufgrund sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt. Ursprünglich wurden die Integrationsprojekte für psychisch kranke und behinderte Menschen geschaffen, um diesen eine Alternative zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen zu bieten. Die Integrationsprojekte unterscheiden sich von Werkstätten für behinderte Menschen darin, dass mit den Betroffenen Ausbildungs- und Arbeitsverträge mit allen sich daraus ergebenden arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und sozialrechtlichen Rechten und Pflichten geschlossen werden. Zwischenzeitlich existieren auch Integrationsprojekte für körperbehinderte, lern-, geistig behinderte Menschen sowie für Menschen mit anderen Behinderungen.

Ziel ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen sowie die Zusammenarbeit und gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung. Die Integrationsprojekte verstehen sich nicht als "Sonderbetriebe", sondern arbeiten wie andere Unternehmen markt- und wettbewerbsorientiert.

Aktuelle Übersicht über Integrationsprojekte in Bayern

Regierungs-
bezirk
Fir-
men
bzw.
Pro-
jekte
Be-
schäf-
tigte
insge-
samt
schwerbe-
hind. Be-
schäftigte
davon
 
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Summe 88 3.588 1.505 1.728 865 428 143 122 40 70 25
Oberbayern 35 1.539 597 636 300 177 56 48 16 24 16
Niederbayern 6 167 65 67 31 21 4 2 7 1 1
Oberpfalz 9 281 89 125 60 42 7 6 6 3 0
Oberfranken 5 194 133 146 83 40 11 1 2 6 3
Mittelfranken 18 690 324 369 250 42 23 6 1 12 0
Unterfranken 9 460 178 241 46 93 35 41 4 19 3
Schwaben 6 257 119 144 95 13 7 18 4 5 2

Anmerkungen zur Tabelle

1. Schwerbehinderte Beschäftigte der Zielgruppe nach § 132 SGB IX
2. Schwerbehinderte Beschäftigte
3. psB = psychische Behinderung
4. KB = Körperbehinderung
5. GB = geistige Behinderung
6. LB = Lernbehinderung
7. SB = Sehbehinderung
8. HSB = Hör-/Sprachbehinderung
9. SHV = Schädel-/Hirnverletzte

Zusätzliche Informationen

Zukunftsministerium - Die Broschüre

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Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

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Wege zur Inklusion

Titel Wege zur Inklusion

Teilhabe, Selbstbestimmung und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung. Publikation des Bezirks Oberbayern.

Broschüre, 40 Seiten, März 2011