Unter dem Vorsitz von Frau Staatsministerin Christine Haderthauer hat die 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 25./26. November 2009 einen richtungweisenden Beschluss zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe gefasst. Der Bund wurde aufgefordert noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten und dem Bundestag vorzulegen. Basis des Gesetzentwurfs ist ein Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“.
In der 87. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 24./25. November 2010 wurde die Notwendigkeit einer Reform der Eingliederungshilfe nochmals bekräftigt. Auf den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, worin diese die Ergebnisse der in den vergangenen Jahren beratenen Eckpunkte sowie der Begleitprojekte zusammenfasst, wird verwiesen.
- Beschluss der ASMK 2009 - TOP 5.2 mit Anlage 1 (PDF, 0,140)
- Beschluss der ASMK 2010 - TOP 5.1 mit Anlage (PDF, 0,075)
Eigenständigkeit und Selbstbestimmung / Teilhabe am Leben im Sinne der Inklusion
Ziele der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe sind die Stärkung der Eigenständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung und eine deutliche Verbesserung der Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Sinne der Inklusion. Menschen mit Behinderung sind nicht Objekt der Fürsorge, sondern gestaltender Partner auf gleicher Augenhöhe.
Wesentliche Ziele
Unter anderen sollen nachfolgende wesentliche Ziele mit dem Reformprozess umgesetzt werden:
- Neuausrichtung der Eingliederungshilfe. Der Mensch mit Behinderung steht mit seinem Recht auf Selbstbestimmung im Vordergrund.
- Übergang von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenbezogenen Hilfe.
- Etablierung eines Teilhabemanagements, das den Menschen mit Behinderung seiner Situation ganzheitlich erfasst, ihn aktiv einbezieht und sein Wunsch- und Wahlrecht respektiert.
- Aus- und Aufbau sozialräumlicher Unterstützungsstrukturen. Ganzes Lebensumfeld soll den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung entsprechen.
- Verbesserte Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung, auf dem normalen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Für die Umsetzung des Beschlusses der 86. ASMK zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, ist der Bund in der Verantwortung. Bayern hat seine tatkräftige Unterstützung angeboten und wirkt auch im Zusammenwirken mit den Kommunen und den Verbänden behinderter Menschen mit vielfältigen Maßnahmen und Aktionen im Rahmen des Prozesses der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe an der Umsetzung mit.