Die Förderkonditionen für das Programm Fit for Work 2012 werden vom Ministerrat voraussichtlich Anfang Juli 2012 beschlossen werden. Eine inhaltliche Aussage dazu ist zur Zeit nicht möglich.
Unmittelbar nach dem Beschluss des Ministerrats werden die neuen Förderkonditionen für das Jahr 2012 hier veröffentlicht.
Ausbildung von Jugendlichen ohne Schulabschluss und Jugendlichen aus Praxisklassen
Falls Sie eine Jugendliche / einen Jugendlichen ausbilden möchten, die / der ohne Schulabschluss die allgemeinbildende Schule verlassen hat, oder eine Praxisklasse an der Hauptschule besucht hat, so gelten die nachstehenden Fördervoraussetzungen weiter.
Fit for Work 2012 - Förderung der betrieblichen Ausbildung von Absolventen der Praxisklassen bayerischer Hauptschulen und von Jugendlichen ohne Schulabschluss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Diese Richtlinie gilt für betriebliche Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2011 begonnen haben.
Maßgebend für den Beginn des Ausbildungsverhältnisses ist der im Ausbildungsvertrag genannte Zeitpunkt.
Antragsfrist:
Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Ausbildung laut Lehrvertrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingegangen sein. Die Frist beginnt frühestens mit Bekanntgabe dieser Richtlinien im Allgemeinen Ministerialblatt zu laufen. Die Bekanntgabe erfolgte am 29. September 2011.
Antragsteller:
Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe, die mit Jugendlichen einen Berufsausbildungsvertrag schließen,
- wenn diese als Schüler einer Praxisklasse einer bayerischen Hauptschule die Schule verlassen haben, oder
- wenn diese ohne Abschluss eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule verlassen haben,
und das Ausbildungsverhältnis spätestens am 1. Dezember des auf die Schulentlassung folgenden Jahres beginnt.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung:
- Schulentlassene aus der Praxisklasse einer bayerischen Hauptschule
- Schulentlassene ohne Abschluss aus einer allgemeinbildenden Schule oder einer Wirtschaftsschule
- Beginn der Berufsausbildung frühestens am 1. Juli 2011
- Beginn der Berufsausbildung spätestens am 31. Dezember des auf die Schulentlassung folgenden Jahres.
- Ausbildung nur in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO
- Wohnsitz des/der Jugendlichen am 1. Juli vor Beginn der Berufsausbildung und zu Beginn der Ausbildung laut Berufsausbildungsvertrag in Bayern
Förderhöhe:
5.000 Euro