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Zweck, Zusammensetzung
Nach § 82 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist bei jeder Landes- bzw. Staatsregierung ein Landesausschuss für Berufsbildung zu errichten. Er setzt sich zusammen aus einer gleichen Zahl von Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Landesbehörden. In Bayern beträgt die Anzahl der Mitglieder nach dem Bayerischen Ausführungsgesetz zum BBiG (BayAGBBiG) 6 Beauftragte je Gruppe. Die Beauftragten haben in gleicher Anzahl Stellvertreter.
Zusammensetzung des Landesausschusses für Berufsbildung
in Bayern
18 Mitglieder
18 stellvertretende Mitglieder
- 6 Beauftragte der Auftraggeber
- 6 Beauftragte der Arbeitnehmer
- 6 Beauftragte der obersten Landesbehörden
Unterausschüsse
- Unterausschuss 1:
Bildungspolitische Zielsetzung, Strukturfragen,
Ausbildungsordnungen, Prüfungswesen - Unterausschuss 2:
Berufsbildung unter arbeitsmarkt-, sozial- und
wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten, Rehabilitation
Aufgaben
Der Landesausschuss für Berufsbildung hat die Aufgabe, die Staatsregierung in den Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dabei wirkt er auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hin. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Zusammenarbeit zwischen der schulischen Berufsbildung und der Berufsbildung nach dem BBiG sowie auf eine Berücksichtigung der Berufsbildung bei der Neuordnung und Weiterentwicklung des Schulwesens zu richten.
In Erfüllung seiner Aufgaben hat der Landesausschuss für Berufsbildung seit seiner Erstkonstituierung am 05.11.1970 Empfehlungen ausgesprochen beziehungsweise Stellungnahmen abgegeben.
Geschäftsführung
Die Führung der Geschäfte des Landesausschusses obliegt nach dem BayAGBBiG dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Anschrift:
Bayerisches Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Geschäftsstelle Landesausschuss für Berufsbildung
Winzererstraße 9, 80792 München
Telefon: 089 1261-1355, Fax: 089 1261-1638
E-Mail: GST-LABerufsbildung@stmas.bayern.de
Empfehlungen des Landesausschusses für Berufsbildung
- Empfehlung des Landesauschusses für Berufsbildung zur Erarbeitung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) vom 11.05.2011 (PDF, 34,8 kB)
- Entschließung des Landesausschusses für Berufsbildung zum Gesetz zur An-erkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Berufsqualifika-tionsanerkennungs- und -feststellungsgesetz BQFG) vom 13.04.2011 (PDF, 13,8 kB)
- Empfehlung zur Ausgestaltung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) vom 10.06.2010 (PDF, 16KB)
- Empfehlung: "Nachholen des Hauptschulabschlusses uneingeschränkt ermöglichen" vom 30.09.2009 (PDF, 11KB)
- Empfehlung zur Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung vom 27.02.2008 (PDF, 15 KB)
- Sitzung am 02.06.2006 - Minderheitsvotum (PDF, 13 KB)
- Empfehlung zur Zuständigkeit für die Ausbildungsstellenvermittlung hilfebedürftiger Jugendlicher im Rechtskreis des SGB II vom 09.05.2006 (PDF, 13 KB)
- Empfehlung zu Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz in bayerischen Berufsschulen vom 09.05.2006 (PDF, 11 KB)
- Empfehlung zur Beauftragung der Integrationsfachdienste nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom 09.05.2006 (PDF, 18 KB)
- Empfehlung zu pädagogischen Fragen der Jungarbeiterklassen vom 08.02.2006 (PDF, 25 KB)
Jahresplanung des Landesausschusses für Berufsbildung
Ergebnisniederschriften des Landesausschusses für Berufsbildung
Sitzung vom 27.02.2012
- Berufliche Weiterbildung 27.02.2012 (PDF, 1,0 MB)
- Ergebnisprotokoll (PDF, 114,9 kB)
- Besetzung der Uas (PDF, 70,7 kB)
- Tischvorlage Frau Pes (PDF, 270,7 kB)
- Anwesenheitsliste (PDF, 112,4 kB)