
Viele chemische Produkte wie Lacke, Farben, Abbeizer, Treibstoffe, Klebstoffe, Lösemittel, Reinigungsmittel und auch Duftöle können für die Gesundheit des Menschen oder für die Umwelt gefährlich sein; beispielsweise wenn sie explosionsfähig, entzündbar, toxisch, karzinogen, ätzend, reizend, sensibilisierend, oder umweltgefährlich sind. Wenn die von diesen Produkten ausgehenden Gefahren und die für den sicheren Umgang erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht erkennbar sind, können die Betroffenen nicht sich selbst bzw. die Umwelt davor schützen. Deswegen sind hierfür besondere Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften vorgeschrieben.
Das Einstufungs- und Kennzeichnungsrecht für Chemikalien befindet sich derzeit im Umbruch. Mit der seit dem 20.01.2009 in Kraft getretenen EG-Verordnung Nr. 1272/2008 ist das so genannte Global Harmonisierte System (GHS) zur weltweit einheitlichen Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in Europa eingeführt worden. In allen Staaten, die das GHS-System übernommen haben, werden Chemikalien zukünftig nach denselben Kriterien eingestuft, Risiken kenntlich gemacht und Ratschläge für die sichere Anwendung gegeben. Durch verbesserte Gefahrenkommunikation wird der Schutz von Mensch und Umwelt vor Chemikalien gestärkt. Zugleich erleichtert das GHS den Chemikalienhandel, da beim Export Chemikalien künftig nicht mehr je nach Zielland unterschiedlich zu kennzeichnen sind.
Das neue Kennzeichnungsrecht für Chemikalien ist in Europa damit zwar schon eingeführt, gilt aber vorerst noch auf freiwilliger Basis. Das bisherige europäische System kann noch eine Reihe von Jahren weiter verwendet werden. Die Übergangsregelung für Stoffe ist bereits abgelaufen, Gemische dürfen noch bis zum 31.05.2015 nach dem alten System gekennzeichnet werden.
Die Grundstrukturen des bisherigen europäischen Systems bleiben erhalten. Als Folge des Harmonisierungsprozesses ergeben sich jedoch eine Reihe von Veränderungen, z. B. neue Gefahrenpiktogramme, neue Gefahrenklassen und -kategorien und Signalwörter.
Aus Sicherheitsdatenblättern sind ebenfalls Aussagen zur Gefährlichkeit von Chemikalien und Sicherheitsratschläge zu entnehmen. Darüber hinaus sind weitere sicherheitsrelevante Informationen, wie gefährliche Bestandteile von Gemischen, physikalisch/chemische Daten und zu beachtende Arbeitsplatzgrenzwerte enthalten. Sicherheitsdatenblätter haben Hersteller chemischer Produkte nur den beruflichen Verwendern kostenlos zur Verfügung zu stellen; doch viele Firmen geben diese auch an Privatpersonen weiter. Auch in Stoffdatenbanken sind Informationen zur korrekten Kennzeichnung von bestimmten gefährlichen Stoffen enthalten.