Fluorierten Treibhausgasen gemein ist, dass sie Fluor enthalten. Typische Vertreter sind fluorierte Kohlenwasserstoffe, wie Tetrafluormethan (CF4), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe wie Trifluormethan (CHF3) aber auch Schwefelhexafluorid (SF6).
Verwendung finden diese Stoffe vor allem in Klima- oder Kälteanlagen. Viele der gängigen Kühlschränke, Autoklimaanlagen und Wärmepumpen werden derzeit mit fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel betrieben. Die fluorierten Treibhasgase haben die FCKW als Kältemittel abgelöst oder ersetzt.
Fluorierte Treibhausgase sind wie das bekannteste Treibhausgas Kohlendioxid klimawirksam und tragen zur Klimaerwärmung bei. Ihr Treibhauspotential liegt jedoch um das 100 bis 22000 fache höher als das von Kohlendioxid.
Die Stoffe fanden 1997 Eingang in das Kyoto-Protokoll in dem die Industrieländer eine verbindliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen zusagten.
Die Europäische Union erließ in der Folge die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über fluorierte Treibhausgase.
National wird die europäische Verordnung über fluorierte Treibhausgase durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung ergänzt.
Die Bayerische Gewerbeaufsicht berät zu den Verordnungen über fluorierte Treibhausgase.