Unter CMR-Stoffe werden Stoffe mit krebserzeugender (cancerogener), erbgutverändernder (mutagener) oder fortpflanzungsgefährdender (reproduktionstoxischer) Wirkung verstanden. Für Tätigkeiten mit diesen Stoffen gelten besonders strenge Arbeitsschutzvorschriften. CMR-Stoffe dürfen nicht an private Endverbraucher abgegeben werden. Die Überwachungszuständigkeit liegt bei der Gewerbeaufsicht.