Im Rahmen der POP-Konvention (Stockholmer Übereinkommen) wurden zwölf Stoffe ("dreckiges Dutzend") aufgelistet, die international als "persistente organische Schadstoffe" (persistent organic pollutants) bezeichnet wurden und deren Herstellung und Anwendung verboten sind. Die Gewerbeaufsicht ist für die Überwachung zuständig.