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Bundesfreiwilligendienst

Der neue Bundesfreiwilligendienst

Nach Wegfall der Wehrpflicht und des Zivildienstes wurde 2011 – neben den etablierten Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ- der neue Bundesfreiwilligendienst ins Leben gerufen. Neben den neu geschaffenen Stellen wurden alle bisherigen Zivildienststellen (14.000 in Bayern) zu Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes umgewidmet.

Voraussetzung für diesen Vollzeitdienst ist die Erfüllung der Vollschulzeitpflicht. Für Teilnehmer über 27 Jahre ist auch ein Teilzeitdienst mit mindestens 20 Wochenstunden möglich. Der Bundesfreiwilligendienst hat eine Dienstdauer von sechs bis längstens 24 Monaten.

Anstelle einer leistungsgerechten Entlohnung erhalten Freiwillige ein angemessenes Taschengeld (Höchstbetrag 2012 monatlich 336 Euro), daneben noch freie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder, anstelle dieser Sachleistungen, entsprechende Geldleistungen. Auch im Bundesfreiwilligendienst gibt es eine pädagogische Begleitung.

Bei Interesse hilft die Internetseite des Bundesfamilienministeriums weiter.

Zusätzliche Informationen

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