Downloads und Infomaterial
Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Bundesregierung unterstützt seit Januar 2009 unter dem Leitmotiv "Engagement schlägt Brücken" ehrenamtliches Engagement mit einer neuen Dienstform, den "Freiwilligendiensten aller Generationen". Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt für die bundesweite Etablierung der "Freiwilligendienste aller Generationen" für die Jahre 2009 bis 2011 insgesamt 24,75 Millionen Euro bereit. Diese besondere Form des Freiwilligendienstes ist in § 2 Abs. VII des Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs verankert. Bayern unterstützt das Bundesprogramm finanziell und ideell.
Besondere Merkmale des Freiwilligendienstes aller Generationen
Bausteine des Programms und Adressen
Welche Vorteile bringt diese Art des Engagements für den Freiwilligen?
Welche Vorteile bringt der Freiwilligendienst aller Generationen für die Kommunen?
Auszug aus dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 7)
Bundesweite Internetseite: www.freiwilligendienste-aller-generationen.de
Allgemeines / Profil
Es handelt sich um einen Freiwilligendienst aller Generationen wenn:
- die Freiwilligen sich durchschnittlich mindestens 8 Stunden je Woche für mindestens 6 Monate verpflichten,
- eine schriftliche Vereinbarung zwischen Freiwilligem, Träger und Einsatzstelle vor Dienstbeginn geschlossen wird,
- der Träger des Freiwilligendienstes eine Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke oder eine juristische Personen des öffentlichen Rechts ist,
- die Freiwilligen kontinuierlich begleitet und durchschnittlich mindestens 60 Stunden Qualifizierung (Fort- und Weiterbildung) bezogen auf ein Jahr erhalten.
Bausteine und Adressen:
Folgende Bausteine tragen dazu bei, die Freiwilligendienste aller Generationen bekannt zu machen, Schritt für Schritt zu verankern und Organisationen und Freiwillige für diese Engagementform zu gewinnen.
- Baustein 1: Leuchttürme
- Baustein 2: Mobile Teams
- Baustein 3: Qualifizierungsmodul
Baustein 1: Leuchttürme
Den ersten Baustein stellen die bundesweit 46 „Leuchttürme“ dar. Beispielhaft sollen sie in innovativen Projekten aufzeigen, wie die Umsetzung der Freiwilligendienste aller Generationen erfolgen kann. Sie werden mit je 50.000 Euro im Jahr aus Bundesmitteln gefördert.
In Bayern gibt es 4 Leuchttürme für die neuen Freiwilligendienste:
jeweils ein Leuchtturm in den Städten Ingolstadt und Regensburg und im Landkreis Cham sowie ein Vernetzungsleuchtturm des Landescaritasverbandes mit den Standorten Bamberg, Miltenberg, München-Ismaning und Kempten-Oberallgäu.
Kontaktadressen und Ansprechpartner:
Leuchtturm der Stadt Ingolstadt
Bürgerhaus/Mehrgenerationenhaus Ingolstadt, Herr Peter Ferstl
Fechtgasse 6, 85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 3052800
Leuchtturm der Stadt Regensburg
Senioren- und Stiftungsamt, Herr Wolfgang Unterholzner
Kumpfmühler Straße 52 a, 93051 Regensburg
Tel.: 0941 507-1541
Leuchtturm des Landkreises Cham, Landratsamt Cham
Sportförderung und Treffpunkt Ehrenamt, Herr Karlheinz Sölch
Rachelstraße 6, 93413 Cham
Tel.: 09971 78-285
Vernetzungsleuchtturm des Deutschen Caritasverbands
Landesverband Bayern e.V., Herr Bernd Hein
Lessingstraße 1, 80336 München
Tel.: 089 544970
Baustein 2: Mobile Teams
Eine Schlüsselfunktion nimmt das sogenannte Mobile Kompetenzteam Bayern ein. Es hat die Aufgabe, die Bayerische Kommunen, Träger und Einrichtungen zur Einführung oder Weiterentwicklung der Freiwilligendienste zu beraten und zu unterstützen. Auf diese Weise soll das neue Dienstprofil in ganz Bayern bekannt gemacht und zu verankert werden. Das Mobile Kompetenzteam bietet Hilfestellung zu (fast) allen Fragen der Freiwilligendienste aller Generationen und soll zudem dazu beitragen, alle Akteure nachhaltig zu vernetzen.
Kontaktadressen und Ansprechpartner:
Zentrale Koordinierung:
Mobiles Kompetenzteam für den Freiwilligendienst
aller Generationen in Bayern, Koordination Frau Olivia Hahn
Klinkertorstraße 12, 86152 Augsburg
Tel.: 0821 7106215, E-Mail: fdag@lagfa-bayern.de
Beraterinnen und Berater vor Ort:
E-Mail-Adresse Einsatzgebiete
bogenreuther@fdag-bayern.de
Stadt und Landkreis Ansbach, Landkreis Fürth, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
dill@fdag-bayern.de
Landkreis Tirschenreuth, Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab, Landkreis Amberg-Sulzbach, Stadt Amberg, Landkreis Neumarkt i.d. Oberpfalz, Stadt und Landkreis Regensburg
erb@fdag-bayern.de
Landkreis Kitzingen, Stadt und Landkreis Erlangen, Landkreis Höchstadt, Stadt Nürnberg, Landkreis Nürnberger Land, Landkreis Roth, Landkreis Kehlheim, Stadt und Landkreis Ingolstadt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm, Landkreis Eichstätt
friemel-sturm@fdag-bayern.de
Landkreis Traunstein, Stadt und Landkreis Rosenheim, Landkreis Berchtesgadener Land
grau@fdag-bayern.de
Regierungsbezirk Oberfranken, Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
knoerzer@fdag-bayern.de
Regierungsbezirk Unterfranken (außer Landkreis Kitzingen)
loew-schneyder@fdag-bayern.de
südliches Ostallgäu, Landkreis Weilheim-Schongau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
peters@fdag-bayern.de
Landkreis Dingolfing-Landau, Landkreis Rottal-Inn, Landkreis Altötting, Landkreis Mühldorf a. Inn, Landkreis Deggendorf
soelch@fdag-bayern.de
Landkreis Schwandorf, Landkreis Cham, Landkreis Straubing-Bogen, Stadt Straubing, Landkreis Regen,
Landkreis Freyung-Grafenau, Stadt und Landkreis Passau
sternemann@fdag-bayern.de
nördliches Ostallgäu, Stadt München, Landkreis Fürstenfeldbruck, Landkreis Landsberg a. Lech, Landkreis Starnberg, Landkreis Dachau
wachter@fdag-bayern.de Landkreis Donau-Ries, Landkreis Dillingen a.d. Donau, Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Neu-Ulm, Landkreis Günzburg, Landkreis Unterallgäu, Stadt Memmingen, Landkreis Lindau, Stadt Kempten
Baustein 3: Qualifizierungsmodul
Die Freiwilligen haben einen Anspruch auf jährlich mindestens 60 Stunden Aus- und Fortbildung. Die Geschäftsstelle des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement Bayern ist für die Koordination der Qualifizierungsmodule in Bayern zuständig. Ziel ist es, die Träger der Freiwilligendienste bei ihrem Qualifizierungsangebot mit einem Fortbildungskonzept zu unterstützen. Die Geschäftsstelle des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement reicht zudem mögliche Zuschüsse aus, die die Träger der Freiwilligendienste beantragen können, um den Freiwilligen ein passgenaues Bildungs- und Qualifizierungsangebot zu machen.
Kontaktadresse und Ansprechpartner:
Koordinatorin des Qualifizierungsmoduls der
Freiwilligendienste aller Generationen, Frau Susanne Gumbmann
Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
Gostenhofer Hauptstraße 63, 90443 Nürnberg
Tel.: 0911 27299827, E-Mail: s.gumbmann@iska-nuernberg.de
Vorteile des Freiwilligendienstes aller Generationen für Freiwillige:
- Es gibt für jeden Freiwilligen das passende Einsatzfeld.
- Die Einsatzzeiten entsprechen dem biografischen Hintergrund.
- Die Träger / Einsatzstellen unterstützen und begleiten die Freiwilligen.
- Die Qualifizierungs- und Bildungsangebote werden von den Interessen der Freiwilligen geleitet.
- Vereinbarungen bringen Transparenz und Sicherheit.
- Die Freiwilligen sind im Einsatz gut versichert:
- jeder Freiwillige ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert,
sowie durch den Träger des Dienstes haftpflichtversichert
- jeder Freiwillige ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert,
- Die Freiwilligen erhalten ein Zertifikat zu Umfang, Dauer des Dienstes sowie über die Qualifizierungsmaßnahmen als Wertschätzung und Referenz.
- Die Freiwilligen erhalten Schutz vor finanziellen Benachteiligungen.
Die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen besteht- innerhalb der „Übungsleiterpauschale“ (§ 3 Nr. 26 EStG)
- Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)
- Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst aller Generationen absolvieren, erhalten weiterhin Kindergeld
Vorteile der Freiwilligendienste aller Generationen für die Kommunen:
- Die Kommunen können mit Hilfe der Freiwilligen neue und alte Themen neu bearbeiten.
- Es besteht die Chance, neue Zielgruppen für bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen.
- Die Kommunen können eine Angebotsstruktur mit klar umrissenen Aufgaben für Freiwillige in vielfältigen Einsatzfeldern schaffen.
- Es besteht die Möglichkeit zum Auf und Ausbau tragfähiger Netzwerke zum Thema Engagementförderung.
Auszug aus dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 7):
§ 2 Absatz 1a
Versichert sind auch Personen, die nach Erfüllung der Schulpflicht auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung im Dienst eines geeigneten Trägers im Umfang von durchschnittlich mindestens acht Wochenstunden und für die Dauer von mindestens sechs Monaten als Freiwillige einen Freiwilligendienst aller Generationen unentgeltlich leisten. Als Träger des Freiwilligendienstes aller Generationen geeignet sind inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallende Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung), wenn sie die Haftpflichtversicherung und eine kontinuierliche Begleitung der Freiwilligen und deren Fort- und Weiterbildung im Umfang von mindestens durchschnittlich 60 Stunden je Jahr sicherstellen. Die Träger haben fortlaufende Aufzeichnungen zu führen über die bei ihnen nach Satz 1 tätigen Personen, die Art und den Umfang der Tätigkeiten und die Einsatzorte. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.