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Ehrenamtsversicherung

Bayerische Ehrenamtsversicherung - Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich/freiwillig Engagierte in Bayern

Zum 1. April 2007 sind mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung ein Sammel- Haftpflicht- und ein Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in Kraft getreten. Die Versicherung ist antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.

Die von der Staatsregierung mit der Versicherungskammer Bayern abgeschlossenen Verträge schützen insbesondere Ehrenamtliche in den vielen kleinen, rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppen und Projekten. Wer sich beispielsweise in öffentlichen Ehrenämtern engagiert, in der Kirche und Wohlfahrtspflege oder im Sport, ist meistens schon durch den Träger versichert. Der gebotene Versicherungsschutz ist deshalb nachrangig, d.h. eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfall der Bayerischen Ehrenamtsversicherung vor.

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Haftpflichtversicherung

Wer ist versichert?

Versichert sind ehrenamtlich / freiwillig für das Gemeinwohl Tätige, die in Bayern aktiv sind oder deren Engagement von Bayern ausgeht (z.B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitenden Veranstaltungen oder Aktionen). Die ehrenamtliche / freiwillige Tätigkeit muss in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen stattfinden. Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen etc. sind also weiter in der Pflicht, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.

Wer ist nicht versichert?

  • Die Organisation / Gemeinschaft, für die die Tätigkeit erbracht wird;
  • Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, Besucher usw., die nicht ehrenamtlich / freiwillig engagiert sind;
  • Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflichtrisiko anderweitig abgesichert ist.

Schadensbeispiele

  • Eine privat organisierte Selbsthilfegruppe „Leben nach dem Herzinfarkt“ trifft sich zum Austausch bei einem Mitglied zu Hause. Der Gruppenleiter zerbricht versehentlich eine Vase, die Besitzerin verlangt Schadenersatz von ihm.
  • Die Seniorengruppe eines Altenheims veranstaltet für die Senioren der Gemeinde einen Ausflug in die Berge. Auf der anspruchsvollen Route verunglückt ein Teilnehmer schwer. Er verklagt den Organisator auf Schadenersatz.
  • Mehrere Bürger haben eine unselbständige Nachbarschaftshilfegruppe gegründet. Unterwegs zu einem Einsatz verursacht ein Gruppenmitglied unachtsam einen Verkehrsunfall. Die Geschädigten fordern Ersatz des Sachschadens.

Versicherungsumfang

  • 2.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 100.000 Euro für Vermögensschäden
  • Bis zu 500 Euro für eigene Sachschäden, ausgenommen Bagatellfälle bis 20 € (seit 1. Januar 2010)

Unfallversicherung

Wer ist versichert?

Die gleiche Personengruppe, wie bei der Haftpflichtversicherung. Jedoch besteht im Bereich der Unfallversicherung ein Versicherungsschutz auch für ehrenamtlich / freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen. Das Wegerisiko ist mitversichert.

Wer ist nicht versichert?

  • Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, Besucher usw., die nicht ehrenamtlich / freiwillig engagiert sind;
  • Personen, für die gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht;
  • Personen, für die der Träger / die Vereinigung, für die sie ehrenamtlich tätig sind, bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen hat;
  • Personen, die aufgrund einer eigenen Beitragsleistung bereits Versicherungsschutz genießen.

Schadensbeispiele

  • Ein Mitarbeiter des Projektes "Altenpflege selbst organisiert" stürzt auf dem direkten Weg vom ehrenamtlichen Einsatz nach Hause. Ein komplizierter Trümmerbruch beinträchtigt die Bewegungsfreiheit eines Beines dauerhaft.
  • Ein Mitglied des Jugendclubs "Kinder wollen klettern" organisiert eine Bergwanderung. Bei der Geländeerkundung fällt der junge Mann in einen Spalt und bricht sich den Arm. Er muss per Hubschrauber abtransportiert werden.

Versicherungsumfang

  • 175.000 Euro maximal bei 100 % Invalidität
  • 10.000 Euro im Todesfall
  • 2.000 Euro für Zusatz-Heilkosten
  • 1.000 Euro für Bergungskosten

Versicherungskammer Bayern

Wir versichern Bayern

Versicherungskammer Bayern

Die Versicherungskammer Bayern ist für die "Bayerische Ehrenamtsversicherung" Partner der Bayerischen Staatsregierung.
Sie bietet ehrenamtlich Tätigen Versicherungsschutz gegen Unfall- und Haftpflichtrisiken und unterstützt sie damit aktiv in ihrem gesellschaftlichen Engagement.
Die Versicherungskammer Bayern gibt Auskünfte zum Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte unter der zentralen Telefonnummer
089 21603777

Material zum Herunterladen

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Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen zur Haftpflichtversicherung:

Weitere Fragen zur Unfallversicherung:

Weitere Fragen zu möglichen Zusatzversicherungen

Versicherungen des Freistaates Bayern

Warum braucht man im Ehrenamt einen Versicherungsschutz?

Ehrenamtliche gehen - ebenso wie Hauptamtliche - bei ihrer Arbeit Risiken ein. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufkommen müssen.
Während der beruflichen Tätigkeit besteht entsprechende Absicherung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers bzw. über die gesetzliche Unfallversicherung.
Für außerberufliche Tätigkeiten besteht derartiger Versicherungsschutz zumeist nicht.
Deshalb empfiehlt sich für jede Privatperson eine eigene Privathaftpflicht- und Unfallversicherung. Diese decken das gesamte private Risiko zu jeder Zeit ab - im Haushalt, im Urlaub, beim Grillen, etc. aber auch bei der ehrenamtlichen Betätigung.
Da nicht alle Privatpersonen entsprechende Vorsorge getroffen haben, hat der Freistaat Bayern zur Absicherung der für das Gemeinwohl ehrenamtlich tätigen Personen für alle Nichtversicherten bzw. nicht ausreichend Versicherten ab 01.04.2007 entsprechende Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Ehrenamtliche abgeschlossen.
Diese Versicherungen sollen aber nur als Auffanglösungen dienen.

Wer ist Ehrenamtlicher im Sinne der Versicherungen?

Ehrenamtlich im Sinne der abgeschlossenen Versicherungen des Freistaates Bayern ist das im Auftrage einer Vereinigung freiwillige, unentgeltliche Handeln eines Einzelnen im gemeinnützigen Bereich. Es wird zunehmend auch als "Freiwilligenarbeit" oder "bürgerschaftliches Engagement" bezeichnet. Der Erhalt einer Aufwandsentschädigung steht nicht im Widerspruch zum unentgeltlichen Handeln.
Von den Versicherungen nicht erfasst sind

  • Gefälligkeitshandlungen (z. B. Einkaufen für die kranke Nachbarin)
  • familiäre Hilfe (z. B. Pflege eines Familienangehörigen)
  • Arbeitnehmer, Praktikanten, Aushilfen
  • Vereine, Institutionen
  • Betreute, Teilnehmer an Veranstaltungen

Nicht versichert sind:

  • Drittschäden durch Kfz und Eigenschäden am Kfz
  • Schäden vor dem 01.04.2007 (Vertragsbeginn)

Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Unfallversicherung des Freistaates geschützt?

Ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann unfallversichert, wenn ihre Tätigkeit in Bayern ausgeübt wird oder von Bayern ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Dies gilt auch für die direkten Wege von und zu den Einsätzen.
Der Versicherungsschutz des Freistaates tritt dann ein, wenn der Ehrenamtliche nicht über die gesetzliche Unfallversicherung, eine private Unfallversicherung des Trägers oder eine eigene private Unfallversicherung geschützt ist.

Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Freistaates geschützt?

Ehrenamtlich Tätige, die sich in rechtlich unselbständigen Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann haftpflichtversichert, wenn ihre Tätigkeit in Bayern ausgeübt wird oder von Bayern ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen.
Rechtlich unselbständige Vereinigungen sind Zusammenschlüsse mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, meist in Form von freien Initiativen oder nicht eingetragenen Vereinen.
Der Versicherungsschutz des Freistaates tritt dann ein, wenn Sie nicht über eine Haftpflichtversicherung der Vereinigung oder eine eigene private Haftpflichtversicherung geschützt sind.
Bin ich auch versichert, wenn ich eine Aufwandsentschädigung erhalte?
Eine Aufwandsentschädigung beeinflusst den Versicherungsschutz nicht.
In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Freistaates unfallversichert?
Es gelten folgende versicherte Leistungen:

  • 175.000 Euro max. bei 100% Invalidität,
    sonst je nach Grad der Beeinträchtigung (Grundsumme 50.000 Euro),
  • 10.000 Euro für den Todesfall / oder Bestattungskosten,

und subsidiär (d. h. andere Versicherungen, z. B. Krankenversicherung, müssen vorher in Anspruch genommen werden)

  • 2.000 Euro für Heilkosten,
  • 1.000 Euro für Bergungskosten.

In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Freistaates haftpflichtversichert?

Versichert ist das persönliche gesetzliche Haftpflichtrisiko von ehrenamtlich Tätigen in folgenden Umfang:

  • 2.000.000 Euro wegen Personenschäden je Ereignis,
  • 2.000.000 Euro wegen Sachschäden je Ereignis,
  • 100.000 Euro für Vermögensschäden
  • Bis zu 500 Euro für eigene Sachschäden, ausgenommen Bagatellschäden bis 20 Euro (seit 1. Januar 2010)

Was kostet es mich, wenn ich im Rahmen der Landesversicherungen geschützt sein möchte?

Die Kosten der Versicherungen werden vom Land übernommen. Ehrenamtliche selbst müssen keine Prämien zahlen.

Wo muss ich mich anmelden, um den Versicherungsschutz zu erhalten?

Eine Registrierung/Anmeldung von Ehrenamtlichen erfolgt nicht. Es reicht die Meldung des Schadens mit der genauen Darstellung der ehrenamtlichen Tätigkeit.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Der Schadenfall ist schriftlich zu melden. Entsprechende Meldeformulare werden von der Versicherungskammer gerne an den Ehrenamtlichen gesandt.

Haftpflichtversicherung

Warum brauchen eingetragene Vereine/selbständige Vereinigungen trotzdem eine eigene Haftpflichtversicherung?

Der Freistaat will mit der Sammelversicherung rechtlich unselbständige Initiativen und Vereinigungen absichern. Er geht davon aus, dass eingetragene Verein eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Im Falle eines von einem Ehrenamtlichen verursachten Schadens kann sich die geschädigte Person aussuchen, ob sie den ehrenamtlich Tätigen selbst oder die Vereinigung, für die der Ehrenamtliche tätig wurde, in Anspruch nimmt.
Wird der Ehrenamtliche im Auftrag einer Vereinigung tätig, ist diese für das Handeln des Ehrenamtlichen verantwortlich. Sie hat daher in der Regel den Schaden alleine zu tragen. Hier hilft auch der Vertrag des Freistaates Bayern nicht weiter, da dieser nur das persönliche Risiko des Ehrenamtlichen, nicht aber das Risiko der Vereinigung absichert.
Haftpflichtversicherungen für solche Vereinigungen, unabhängig ob rechtlich selbständig oder unselbständig, sind auf dem Versicherungsmarkt erhältlich und schützen alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen.

Wo bin ich als Ehrenamtlicher eines eingetragenen Vereins bzw. anderer rechtlich selbständiger Vereinigungen haftpflichtversichert?

Rechtlich selbständigen Vereinigungen, also beispielsweise e.V.s, haben i. d. R. eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Einrichtungsträger/Vereinigung, um Details zu erfahren.
Sofern kein ausreichender Haftpflicht-Versicherungsschutz über die Vereinigung besteht, greift die Sammelhaftpflichtversicherung für Ehrenamtliche des Freistaates Bayern.

Wo bin ich als Ehrenamtlicher eines kommunalen Trägers/ einer Einrichtung des Freistaates haftpflichtversichert?

Bitte erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Institution nach Details. In der Regel haben diese ausreichenden Versicherungsschutz vereinbart.
Wo bin ich als Ehrenamtlicher im kirchlichen Bereich haftpflichtversichert?
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Pfarrei/Einrichtung nach Details. In der Regel haben diese ausreichenden Versicherungsschutz vereinbart.
Wo bin ich als Ehrenamtlicher im Bereich Sport haftpflichtversichert?
Wenn Ihr Verein Mitglied des Landessportverbandes ist, so sind Sie im Rahmen einer speziell für Ihre Belange entwickelten Sportversicherung gegen Unfall- und Haftungsrisiken geschützt und benötigen die Versicherungen des Freistaates nicht.
Details erfahren Sie beim

Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Haus des Sports
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Tel.: 089 15702-0
Fax: 089 15702-299.
www.blsv.de

Bin ich über den Freistaat haftpflichtversichert, wenn ich auch eine private Haftpflichtversicherung habe?

Grundsatz ja. Allerdings besteht nur subsidiärer Versicherungsschutz, d. h. Ihre private Haftpflichtversicherung ist vorleistungspflichtig. Geben Sie daher bitte zuerst Ihrer privaten Haftpflichtversicherung den Schaden bekannt und schicken Sie uns hiervon eine Kopie. Erst wenn Ihre private Haftpflichtversicherung eine Leistung verweigert oder deren Leistung zum Ausgleich des Schadens nicht ausreicht, erfolgt eine Prüfung im Rahmen des Sammelvertrages des Freistaates.

Unfallversicherung

Braucht eine selbständige Vereinigung überhaupt noch eine private Unfallversicherung für Ehrenamtliche?

Die private Unfallversicherung ist weiterhin erforderlich. Zum einen kommt der Sammelvertrag nicht zum Tragen, wenn für den Ehrenamtlichen von Seiten der Vereinigung bereits eine private Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Zum anderen ist eine private Unfallversicherung weiterhin sinnvoll, um Anreize und eine zusätzliche Absicherung für die ehrenamtlich Tätigen zu bieten.
In vielen Fällen tritt für Ehrenamtliche der gesetzlicher Unfallversicherungsschutz ein. Die von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern erbrachten Leistungen übersteigen oftmals die Leistungen des Sammelversicherungsvertrages des Freistaates. Da die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auf den Sammelvertrag des Freistaates anzurechnen sind, sind aus dem Sammelversicherungsvertrag unter Umständen keine weiteren Leistungen zu erwarten.
Eine private, von der Vereinigung abgeschlossene, Unfallversicherung leistet dagegen unabhängig von anderen Versicherungen, d. h. die dort vereinbarten Versicherungssummen werden zusätzlich ausbezahlt.
Natürlich kann auch eine private Unfallversicherung Unfälle nicht verhindern. Eine zusätzliche private Unfallversicherung kann aber zumindest die finanziellen Folgen abmildern.

Wo bin ich als Ehrenamtlicher eines eingetragenen Vereins unfallversichert?

Falls für Ihre Tätigkeit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz vorgesehen ist, Ihr Verein keine private Unfallversicherung für seine Ehrenamtlichen abgeschlossen hat und Sie auch selbst keine Unfallversicherung haben, sind Sie über die Unfallversicherung des Freistaates geschützt.

Wo bin ich als Ehrenamtlicher im Bereich Soziales / Gesundheit unfallversichert?

Als ehrenamtlich Tätige im Bereich Soziales / Gesundheit (auch: kirchliche Wohlfahrtsverbände) fallen Sie regulär in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Sie sind also mit einiger Wahrscheinlichkeit kostenlos gesetzlich unfallversichert und benötigen die Versicherungen des Freistaates nicht. Fragen Sie Ihren Träger, ob er bei der BGW registriert ist oder beschaffen Sie sich als Mitglied einer freien Vereinigung Informationen bei www.bgw-online.de oder:

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 35/37
22089 Hamburg
Telefon 040 20207-0

Falls für Ihre Tätigkeit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz vorgesehen ist, Ihre Vereinigung keine private Unfallversicherung für seine Ehrenamtlichen abgeschlossen hat und Sie auch selbst keine Unfallversicherung haben, sind Sie über die Unfallversicherung des Freistaates geschützt.

Wo bin ich als Ehrenamtlicher eines kommunalen Trägers / einer Einrichtung des Freistaates unfallversichert?

Als ehrenamtlich Tätige eines kommunalen Trägers / einer Einrichtung des Freistaates fallen Sie regulär in die Zuständigkeit des Bayerischen Gemeindesunfallversicherungsverbandes bzw. der Bayerischen Landesunfallkasse. Sie sind also mit einiger Wahrscheinlichkeit kostenlos gesetzlich unfallversichert.
Fragen Sie Ihren Träger, ob er entsprechend registriert ist oder wenden Sie sich direkt an:

Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband/
Bayerische Landesunfallkasse
Ungererstraße 71, 80805 München
Telefon: 089 36093-119
Telefax: 089 36093-379
Internet: www.guvv-bayern.de

Falls für Ihre Tätigkeit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz vorgesehen ist, Ihre Vereinigung keine private Unfallversicherung für seine Ehrenamtlichen abgeschlossen hat und Sie auch selbst keine Unfallversicherung haben, sind Sie über die Unfallversicherung des Freistaates geschützt.

Wo bin ich als Ehrenamtlicher im kirchlichen Bereich unfallversichert?

Als ehrenamtlich Tätige im Bereich der Kirchen gilt für Sie meist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz, vor allem dann, wenn Sie ein kirchliches Amt bekleiden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Pfarrei/Einrichtung nach Details.
Falls für Ihre Tätigkeit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz vorgesehen ist, Ihre Kirche keine private Unfallversicherung für seine Ehrenamtlichen abgeschlossen hat und Sie auch selbst keine Unfallversicherung haben, sind Sie über die Unfallversicherung des Freistaates geschützt.

Wo bin ich als Ehrenamtlicher im Bereich Sport unfallversichert?

Wenn Ihr Verein Mitglied des Landessportverbandes ist, so sind Sie im Rahmen einer speziell für Ihre Belange entwickelten Sportversicherung gegen Unfall- und Haftungsrisiken geschützt und benötigen die Versicherungen des Freistaates nicht. Details erfahren Sie beim

Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Haus des Sports
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Tel.: 089 15702-0
Fax: 089 15702-299.
www.blsv.de

Bin ich über den Freistaat unfallversichert, wenn ich auch eine private Unfallversicherung habe?

Grundsätzlich ja.
Ihr privater Unfallversicherungsschutz ist vorrangig.
Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung werden auf die Leistungen aus dem Unfallvertrag des Freistaates angerechnet: Übersteigen die Leistungen Ihrer privaten Unfallversicherung die Leistungen aus der Unfallversicherung des Freistaates, werden keine Leistungen aus dem Unfallversicherungsvertrag des Freistaates erbracht.
Sind die in Ihrer privaten Unfallversicherung vereinbarten Versicherungssummen geringer als die der Unfallversicherung des Freistaates, wird aus der Unfallversicherung des Freistaates der Differenzbetrag erbracht.

Mögliche Zusatzversicherungen

Wie bin ich versichert, wenn ich beim ehrenamtlichen Einsatz einen Unfall mit meinem privaten Kfz habe?

Die Kraftfahrtzeugversicherung stellt den Verursacher eines Verkehrsunfalls von Schadenersatzansprüchen des Geschädigten frei.
Sind Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, werden Ihre Ansprüche (Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) von der Versicherung Ihres Unfallgegners erstattet.
Haben Sie dagegen selbst den Verkehrsunfall verursacht, tritt Ihre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ein. Den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug ersetzt in diesem Fall eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung.
Weitere Fragen im Zusammenhang mit der Benutzung Ihres Fahrzeuges beantwortet sicher die für den Einsatz verantwortliche Organisation.

Wie sind mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall geschützt? Braucht man eine zusätzliche Insassenunfallversicherung?

Für die Schäden, die mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall erleiden, kommt ebenfalls die Versicherung des Schadenverursachers auf.

Bin ich als Vermittlerin ehrenamtlicher „Omas und Opas“, die Kinder bei Abwesenheit der Eltern in deren Haushalt betreuen, über die Versicherungen des Landes geschützt?

Ja. Trotzdem müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Betreuungspersonen auf ihre Arbeit vorbereitet und angemessen qualifiziert sind.
Empfehlenswert wäre, dass die Betreuungspersonen über eine eigene Privathaftpflichtversicherung verfügen.

Bin ich als Veranstalter eines Stadtteilfestes / eines Ausflugs / eines Seminars über die Versicherungen des Freistaates geschützt?

Ja, wenn Sie die Veranstaltung als Initiative ohne rechtliche Selbständigkeit organisieren. Wird die Veranstaltung von einem rechtlichen selbständigen Träger, also z.B. einem Verein, organisiert, empfehlen wir, dass der Verein seinen eigenen Versicherungsschutz überprüft und eventuell ergänzt.

Welche Versicherung ist zuständig, wenn eine von mir betreute Person einen Schaden verursacht?

Im Regelfall ist die Person, die den Schaden verursacht, für den Ausgleich zuständig.
Für einen Schaden, der von der betreuten Person verursacht wird, dürfte grundsätzlich deren Privathaftpflichtversicherung zuständig sein.

Wie bin ich versichert, wenn ich als ehrenamtlicher Berater Fehler mache, die zu Vermögensschäden der Beratenen führen?

Für derartige Tätigkeiten benötigen Sie eine eigene Vermögensschadenversicherung. Die Versicherung des Freistaates deckt nur die Verletzung des Datenschutzes und Vermögensschäden ab, die nicht aus beratender Tätigkeit entstehen.

Schadenbeispiele

Haftpflicht

  • Die privat organisierte Selbsthilfegruppe trifft sich zum Erfahrungsaustausch in der Wohnung eines Gruppenmitglieds. Eine Mitinitiatorin zerbricht versehentlich eine teure chinesische Vase. Die Geschädigte macht Schadenersatzansprüche gegenüber der Verursacherin geltend.
  • Die Leiterin der Elterninitiative "Hausaufgabenbetreuung" ist nicht in Reichweite, als ein Kind einem anderen mit einem Stift schwere Stichwunden zufügt.
    Die Leiterin der Initiative wird wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen.
  • Eine Seniorengruppe veranstaltet für die Senioren der Gemeinde einen Ausflug in die Berge. Die ausgewählte Route ist so anspruchsvoll, dass ein Teilnehmer schwer verunglückt. Der Organisator wird auf Schadenersatz verklagt.

Unfall

  • Eine Mitarbeiterin des Projektes "Altenpflege selbst organisiert" stürzt auf dem direkten Weg von ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nach Hause. Dabei erleidet sie einen schweren Trümmerbruch im Bein. Die Bewegungsfähigkeit des Beines bleibt dauerhaft beeinträchtigt.
  • Die Initiative "Kinderhilfe für den Balkan" organisiert einen Hilfstransport. Der ehrenamtliche Fahrer des LKWs wird in einen Verkehrsunfall verwickelt und stirbt.
  • Ein Mitglied des Jugendclubs "Kinder wollen klettern" organisiert eine Bergwanderung. Beim Erkunden des Geländes fällt er in einen Spalt und bricht sich beide Beine. Er muss per Hubschrauber abtransportiert werden und ist später noch eine längere Zeit auf Gehhilfen angewiesen.

Rückfragen über Hotline:

089 21603777

Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche und freiwillig Tätige im Freistaat Bayern

Zusätzliche Informationen

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Weitere Informationen zum Bayerischen Zukunftsministerium

Broschüre herunterladen (PDF, 5,22 MB)

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