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Transport gefährlicher Güter

Unsere Wirtschaft lebt vom Handel. Dabei ist es unvermeidlich, dass auch gefährliche Güter auf der Straße oder auf anderen Verkehrswegen transportiert werden müssen. Die Bayerische Gewerbeaufsicht kontrolliert die Einhaltung der entsprechenden Transportvorschriften bei den Unternehmern, das heißt bei den Versendern und Empfängern. Die Kontrollen auf der Straße werden durch die Bayerische Polizei vorgenommen.

Gefahrgutbeauftragtenverordung

Gefahrengutbeauftragtenverordnung

Broschüre, 28 Seiten

Herausgeber: Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen
Stand: Februar 2006

Die vorliegende Broschüre informiert die Verantwortlichen in den Betrieben und die sonstigen am Gefahrguttransport beteiligten Personen über die wichtigsten Vorschriften der zuletzt am 2. November 2005 geänderten Gefahrgutbeauftragtenverordnung.

Zusätzliche Informationen

Zukunftsministerium - Die Broschüre

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