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Zugelassene Überwachungsstellen

Mit der Betriebssicherheitsverordnung wurde auch ein Wechsel vom personengebundenen Prüfwesen (Sachverständigen) hin zum organisationsbezogenen Prüfwesen (zugelassene Überwachungsstellen - ZÜS) vollzogen.
Wo Prüfungen früher von amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden mussten, wird dies heute von den zugelassenen Überwachungsstellen übernommen.
Voraussetzung, um als zugelassene Überwachungsstelle tätig werden zu dürfen, ist eine behördliche Erlaubnis.

 

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