Eine schwerwiegende Form internationaler organisierter Kriminalität
Menschenhandel - betroffen sind überwiegend Frauen - ist eine schwerwiegende Form internationaler, in der Regel auch organisierter Kriminalität. Frauen und Mädchen vor allem aus mittel- und osteuropäischen Staaten werden oftmals unter dem Vorwand einer Heirats- oder Arbeitsvermittlung nach Deutschland gelockt, zum Teil aber auch gewaltsam nach Deutschland verbracht und hier der Zwangsprostitution zugeführt.
Eine Hauptursache des Menschenhandels ist die Armut und daraus folgende Perspektivlosigkeit der Frauen in ihrer Heimat sowie die Nachfrage nach Prostituierten und billigen Arbeitskräften in den Zielländern.
Weitere Informationen zum Themenkomplex erhalten Sie auf der Internetseite des bayerischen Aktionsbündnisses gegen Frauenhandel sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hilfe und Beratung für die Opfer
Die in ihren Menschenrechten und ihrer Würde und Selbstbestimmung verletzten Opfer benötigen Stärkung und Stabilisierung durch Fachberatungsstellen, um die Erlebnisse verarbeiten zu können. Außerdem soll die Unterstützung und Betreuung die Opfer ermutigen, vor Gericht gegen die Menschenhändler auszusagen. Die Menschenhandelsdelikte können überwiegend nur mit Hilfe der Aussagen der Opferzeuginnen zur Anklage gebracht werden. Das Sozialministerium fördert die Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung in Bayern (die Tätigkeit der Beratungsstellen ist nicht auf die jeweiligen Regierungsbezirke beschränkt).
Zusammenarbeit von Behörden und Einrichtungen
Ein funktionierender Opferschutz erfordert auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der tangierten Behörden und Einrichtungen. Die Förderung der Vernetzung zwischen Praxis und betroffenen Ministerien erfolgt insbesondere über die Kooperationsgruppe „Menschenhandel“, in der neben dem Sozialministerium, JADWIGA und SOLWODI auch das Innen – und das Justizministerium vertreten sind.
Aufgrund der Zusammenarbeitsvereinbarung der Polizei, Staatsanwaltschaft, Fachberatungsstellen, Ausländerbehörden, Sozialbehörden und Agenturen für Arbeit zum Schutz von Opferzeuginnen und Opferzeugen in Menschenhandelsfällen bietet diese interministerielle Arbeitsgruppe bereits seit 2004 eine Plattform, um sich über aktuelle Probleme auszutauschen und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.