Beispielprojekte aus dem Handlungsfeld
"Statistik / Daten / Allgemein"
Die Geschlechtersensible Sichtweise wird in den unterschiedlichsten Bereichen erfolgreich angewandt:
Geschlechtsspezifische Datenerhebung, -darstellung und -auswertung
Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern lassen sich nur auf der Grundlage geschlechtsspezifischer Daten feststellen. Anschließend können Maßnahmen zielgerichtet geplant werden, um die Benachteiligung von Frauen oder Männern bereits im voraus zu vermeiden oder bestehende Benachteiligungen auszugleichen.
Daten sollen daher in möglichst allen geeigneten Bereichen geschlechtsspezifisch erhoben, ausgewertet und dargestellt werden, soweit anzunehmen ist, dass Rückschlüsse auf Ungleichheiten möglich sind (vorrangig wird auf vorhandene Datenbestände zurückgegriffen).
Prüfungen des Landesprüfungsamtes für Sozialversicherung:
Behandlung von Gleichstellungsfragen durch Sozialversicherungsträger
Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben ist eines der wichtigsten Ziele bayerischer Gleichstellungspolitik. Um feststellen zu können, ob bei den Beschäftigten der Krankenkassen Frauen oder Männer in bestimmten Situationen (wie z. B. Führungspositionen, Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit) benachteiligt werden, umfassen die Prüfungen durch das Landesprüfungsamt für Sozialversicherung auch den Bereich der Gleichstellung der Beschäftigten. Die Ergebnisse der Prüfungen sind durchweg positiv: So erhielt z. B. eine der Betriebskrankenkassen eine Auszeichnung für ihren vorbildlichen Beitrag zur Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern in ihrem Landkreis.
Ausstellungen im Foyer des StMAS
Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Bereich der Kunst bezieht sich sowohl auf die Künstlerinnen und Künstler als auch auf die Kunstobjekte. Dementsprechend werden weiblichen und männlichen Künstlern in gleicher Weise Ausstellungen im Foyer ermöglicht.