Der Ministerrat hat am 25.07.2002 die Umsetzung und den weiteren Ausbau der geschlechtersensiblen Sichtweise (Gender Mainstreaming) in Bayern beschlossen und die Ressorts beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zu ergreifen. Schon am 01.10.2002 hat der Ministerrat die geschlechtersensible Sichtweise in der Geschäftsordnung und der Geschäftsverteilung der Staatsregierung sowie den Organisationsrichtlinien und der Bekanntmachung über die Stellung der Frauenbeauftragten rechtlich verankert.
Die geschlechtersensible Sichtweise ist damit ein durchgängiges Leitprinzip, welches bei allen vorschriftengebenden und verwaltenden Maßnahmen der Staatsregierung zu beachten ist. Am 05.10.2004 wurde dem Ministerrat zum Sachstand berichtet und hat dieser das Leitprinzip erneut bestätigt.
Der Landtag steht der geschlechtersensiblen Sichtweise ebenfalls aufgeschlossen gegenüber und hat insbesondere am 14.05.2002 mehrere Beschlüsse zur geschlechtersensiblen Sichtweise (Gender Mainstreaming) gefasst:
LT-Drs. 14/6813 "Gender Mainstreaming - Fortbildung für Führungskräfte" (PDF, 12 KB)