
Auf dieser Seite
- Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Übergang Schule - Beruf
- Verbesserung der Teilhabe an der Gesellschaft und Anerkennung von Integrationsbemühungen
- Rolle der Kommunen und der Ausländerbehörden bei der Integration
- Weitere wichtige Handlungsfelder
- Einbürgerung als Schlusspunkt gelungener Integration
- Bezug zum Nationalen Integrationsplan
Integrationspolitik in Bayern hat lange Tradition (S.9 - die Seitenangaben beziehen sich auf die Gesamtfassung) und vielfältige Hilfestellungen erleichtern Integration; Integrationspolitik bleibt eine ständige Aufgabe (S.22 und Übersicht S.24-26).
Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Der Handlungsplan zur Integration (S.27) von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund mit seinen fünf Bausteinen
- "Frühe Bildungs- und Sprachförderung"
- "Weiterführende Deutschförderung"
- "Sprache und Kultur gehören zusammen"
- "Zusammenarbeit mit den Eltern"
- "Vernetzung"
wird kontinuierlich umgesetzt. Neben strukturellen Verbesserungen (unter anderem bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren; Ausbau der Vorkurse Deutsch; Schulversuch "KommMIT", Ausbau der Ganztagesbetreuung; Senkung der Klassenstärken; Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen) und der Weiterentwicklung pädagogischer Ansätze (unter anderem gemeinsame Leitlinien für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen und in Schulen; Qualifizierung des Personals; verstärkte Einbeziehung der Eltern) baut das Handlungskonzept auf den bewährten Maßnahmen auf. Es sind dies:
- Frühzeitige Sprachförderung (S.33) durch die Möglichkeiten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Sprachförderung als Daueraufgabe; besondere finanzielle Förderung durch Staat und Kommunen über den Gewichtungsfaktor 1,3), Vorkurse Deutsch an der Schwelle vom Kindergarten in die Grundschule (160 Stunden Deutschförderung; ab Herbst 2008 Erhöhung auf 240 Stunden) sowie Fortführung der Sprachförderung in den Schulen durch Deutschlerngruppen, Deutschförderkurse und Übergangsklassen, außerdem ergänzende Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung.
- Flankierung durch Jugendsozialarbeit an Schulen (S.43), die in den Jahren 2008 und 2009 deutlich ausgebaut wird.
- Elternbildung (S.46-50), beginnend schon mit gezielten niedrigschwelligen Hausbesuchsprogrammen, passgenauen Elternkursen zur Förderung der Erziehungskompetenz sowie Mama-lernt-Deutsch-Kursen. Hilfestellungen außerdem durch die Erziehungs-, Ehe- und Familienberatungsstellen.
Übergang Schule - Beruf
Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis werden in den Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klassen) oder im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) beschult. Für das kommende Schuljahr 2008/09 sind bereits Maßnahmen beschlossen, die eine intensivere Beschulung für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz ermöglichen. Die eintägigen JoA-Klassen werden zunehmend abgebaut und durch den Ausbau des kooperativen Berufsvorbereitungsjahres (BVJ/k) sowie speziell die Schaffung eines kooperativen Berufsintegrationsjahres (BIJ; S.53) für berufsschulpflichtige Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf ersetzt. Für ausbildungsreife Jugendliche ist darüber hinaus die Einführung eines Berufseinstiegjahres (BEJ) vorgesehen. Diese Maßnahmen kommen gerade auch Jugendlichen mit Migrationshintergrund zugute.
Ebenso stehen allen Jugendlichen die Programme der Staatsregierung offen und verbessern die Chancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zur Einmündung in den Arbeitsmarkt:
- "Fit for Work" (S.54) wird um eine Integrationskomponente erweitert, die zum Beispiel die Modellförderung deutsch-türkischer Ausbildungsverbünde (mit Ableistung eines Teils der Ausbildung etwa im Hotel- und Gaststättenbereich in der Türkei) ermöglicht und auch besondere Ausbildungsplatzakquisiteure bei den Wirtschaftskammern mit Ausrichtung auf die Zielgruppe jugendlicher Migranten und ihrer Eltern vorsieht.
- Die Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS; S.56) fördert lern- und leistungsschwache Jugendliche, insbesondere auch aus schwierigen Familienverhältnissen, und ermöglicht ihnen bessere berufliche Startbedingungen.
- Möglichkeiten zur Nachholung des Hauptschulabschlusses (S.57) verbessern ebenfalls die beruflichen Startchancen.
Darüber hinaus stehen aus dem Europäischen Sozialfonds (S.57) besondere Mittel für die kombinierte Sprach- und Berufsförderung von Menschen mit Migrationshintergrund zur Verfügung.
Vorrangig zuständig für die Arbeitsmarkteingliederung sind jedoch entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III - Arbeitsförderung) und im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende) die Agenturen für Arbeit und die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Verbesserung der Teilhabe an der Gesellschaft und Anerkennung von Integrationsbemühungen
Integrationskurse und Migrationsberatung (S.67)
Wie in den Leitlinien formuliert, setzt Integration als Teilhabe an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen gute deutsche Sprachkenntnisse voraus. Mit der Reform des Zuwanderungsrechts bestehen seit 2005 im Aufenthaltsgesetz Regelungen, wonach aus Bundesmitteln Integrationskurse zur Vermittlung eines Grundangebots an deutscher Sprache finanziert werden.
Die Migrationsberatung, die aus Bundesmitteln und Mitteln des Freistaates Bayern gefördert wird, unterstützt die Integration insb. der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen.
Sprache eröffnet Teilhabe und führt zu gesellschaftlicher Anerkennung
Es muss für Menschen mit Migrationshintergrund selbstverständlich werden, sich in deutschen Organisationen und Vereinen (S.71) zu betätigen, sowohl als Mitglied als auch in Vereinsfunktionen. Es liegt im Interesse der Vereine, durch gezielte Werbung die Mitwirkung von Menschen mit Migrationshintergrund zu erreichen.
In der Jugendarbeit (S.74) existieren Arbeitsansätze, um junge Menschen mit Migrationshintergrund an deutsche Organisationen heranzuführen.
Unterstützung der Teilhabe durch das Bayerische Integrationsforum "Integration im Dialog" (S.78)
Die Integrationsbemühungen von Menschen mit Migrationshintergrund verdienen die Anerkennung und Wertschätzung der Gesellschaft. Bewusstsein für Integration zu schaffen und den Partizipationsprozess vor allem auf örtlicher Ebene zu unterstützen, ist Ziel des Bayerischen Integrationsforums unter dem Motto "Integration im Dialog". In allen Regierungsbezirken finden regelmäßig Veranstaltungen statt, wobei verstärkt die kommunale Ebene einbezogen wird.
Öffentliche Anerkennung von Integrationsprojekten - Integrationspreise (S.81)
Die Normalität von Integration auf der örtlichen Ebene soll durch die öffentliche Anerkennung gewürdigt werden. Im Rahmen des Bayerischen Integrationsforums wird den Regierungen künftig ein jährlicher Betrag für die Auslobung von Integrationspreisen zur Verfügung gestellt.
Weiterentwicklung bürgerschaftlichen Engagements (S.79)
Entsprechend dem Motto "Integration im Dialog" will das Modellprojekt "Gemeinsam engagiert für eine gemeinsame Zukunft - Bürgerschaftliches Engagement im Bereich Integration" unter der gemeinsamen Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Bayerns und dem Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement die Potenziale bürgerschaftlichen Engagements weiterentwickeln und Strukturen gegenseitig öffnen.
Integrationserfolge aufzeigen (S.84)
Integrationserfolge werden zu wenig wahrgenommen und vor allem zu wenig der Öffentlichkeit vermittelt. Vorbilder der Integration sollen daher stärker als bisher der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Mit einem "Gespräch unter der Kuppel" im Sommer 2007 und einer Podiumsdiskussion anlässlich des Filmfestivals Türkei/Deutschland im März 2008 hat Staatsminister Sinner die Thematik aufgegriffen.
Rolle der Medien (S.88)
Insbesondere das Fernsehen ist für Personen mit Migrationshintergrund ein Leitmedium. Das Programmangebot zu Integrations- und Migrationsthemen ist vielfältig. Der Ansatz von Rundfunkanstalten, Personen mit Migrationshintergrund als Moderatorinnen/Moderatoren oder Nachrichtensprecher/innen einzusetzen, bringt die Sichtweise von Migranten im Medienbereich zur Geltung; auch sie sind Vorbilder für gelungene Integration. Die Gremien der Rundfunkanstalten sind aufgefordert, die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund mit zu vertreten.
Öffentlicher Dienst (S.90)
Personen mit Migrationshintergrund sind im öffentlichen Dienst willkommen. Bewerbungen zugewanderter junger Menschen für Berufe des öffentlichen Dienstes sind Ausdruck der Zugehörigkeit zu Deutschland und seinen Strukturen. Unter dem Gesichtpunkt von Eignung, Leistung und Befähigung haben Personen mit Migrationshintergrund gleichen Zugang zu Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen im öffentlichen Dienst wie Deutsche. Es liegt im Interesse der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, geeignete und mehrsprachig aufgewachsene junge Menschen für die Verwaltung zu gewinnen.
Rolle der Kommunen und der Ausländerbehörden bei der Integration
In rund 120 bayerischen Kommunen gibt es Gremien oder Bedienstete, die sich speziell mit Fragen der Integration vor Ort befassen (S.94). Der Wirkungskreis der Ausländerbehörden hat sich mit der Einfügung des Kapitels "Integration" in das Aufenthaltsgesetz erweitert, denn zum Vollzug des Ausländerrechts gehört nun auch, mit dem vorhandenen gesetzlichen Instrumentarium auf die Integration hinzuwirken.
Integration geschieht vor Ort. Mit ihrem Engagement bringen sich viele Menschen mit Migrationshintergrund in die kommunale Gemeinschaft ein. Stadtplanerische Weichenstellungen sind wichtig, um räumlichen Konzentrationen von Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund in bestimmten Quartieren vorzubeugen. Wohnraum- und Städtebauförderung unterstützen die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und tragen damit zur sozialen Integration bei. Beispielsweise bietet das Programm "Soziale Stadt" (S.98) den Kommunen Hilfestellungen bei der Aufwertung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf.
Weitere wichtige Handlungsfelder
Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus (S.102)
Auch wenn sich die überwiegende Mehrheit der bei uns lebenden Menschen mit Migrationshintergrund rechtstreu verhält, ist eine erhöhte Delinquenz von Ausländern im Verhältnis zu Deutschen festzustellen. Formen der Jugendgewalt, die von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund genauso wie von Kindern und Jugendlichen ohne Migrationshintergrund ausgehen, begegnet die Staatsregierung mit ihrem am 14.01.08 beschlossenen Konzept von präventiven und repressiven Maßnahmen. Islamismus als Form des politischen Extremismus wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
Integration und Religion (S.109)
Die Studie des Bundesinnenministeriums "Muslime in Deutschland" belegt die starken religiösen Bindungen von Muslimen sowie eine bedenkliche fundamentale Orientierung, die sich in hoher Alltagsrelevanz der Religion, Aufwertung des Islam und Abwertung des Westens offenbart. Der Dialog mit integrationsbereiten muslimischen Organisationen ist daher, wie auch in den Integrationsleitlinien betont, ein wichtiges Anliegen. Eine Möglichkeit bietet das Islamforum Bayern, das die Evangelisch-Lutherische Kirche initiiert hat und an dem Vertreter der zuständigen Staatsministerien beteiligt sind.
Die religiöse Unterweisung muslimischer Kinder (S.114)
Wie der Religions- beziehungweise Ethikunterricht - ist auch die religiöse Unterweisung muslimischer Kinder Teil des staatlichen Bildungsauftrags. Um muslimischen Kindern ihren Glauben nahe zu bringen, gibt es in Bayern unter der Bezeichnung "Islamische Unterweisung" Unterrichtsangebote in türkischer Sprache, aber auch "Islamische Unterweisung in deutscher Sprache". Darüber hinaus gibt es seit einigen Jahren den Modellversuch "Islamunterricht in Erlangen". Dieser Modellversuch wurde mit einem geeigneten örtlichen Ansprechpartner abgesprochen, während es für eine bayernweite Einführung an einem Ansprechpartner fehlt, der für eine Mehrheit der Muslime sprechen kann.
Gesundheitliche Versorgung zugewanderter Menschen (S.117)
Für die gesundheitliche Versorgung steht im Vordergrund, die vorhandenen Einrichtungen interkulturell zu öffnen, um Hemmnisse beim Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund abzubauen. Dies gilt für gesundheitliche Versorgung generell sowie für zugewanderte Menschen mit psychischen Erkrankungen, mit Behinderungen und für ältere Menschen mit Migrationshintergrund.
Einbürgerung als Schlusspunkt gelungener Integration
Die Bayerische Staatsregierung begrüßt es, wenn sich Ausländer als Abschluss ihrer erfolgreichen Integration um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bemühen und dadurch ihrer Hinwendung zu und ihre Identifikation mit Deutschland zum Ausdruck bringen. Bei der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit soll auch weiterhin Mehrstaatigkeit vermieden werden, um die nationale Identität Deutschlands zu bewahren. Die Einbürgerung setzt ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache voraus, ebenso ab 1. September 2008 das erfolgreiche Ablegen eines Einbürgerungstests. Außerdem wird die Rechtstreue des Einbürgerungsbewerbers geprüft. Vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde in einem würdigen Rahmen ist ein feierliches Bekenntnis auf das Grundgesetz und die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland abzugeben. Den Kommunen ist empfohlen, Einbürgerungsfeiern auszurichten.
Die Koordinierung der Gesamtausrichtung bayerischer Integrationspolitik (S.127) erfolgt durch das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen unter Einbeziehung der interministeriellen Arbeitsgruppe "Integration von Zuwanderern".
Bezug zum Nationalen Integrationsplan
Mit der Fortschreibung des Bayerischen Integrationskonzeptes leistet die Bayerische Staatsregierung ihren Beitrag zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans. Die von den Ministerpräsidenten der Länder im Jahr 2007 gebilligten Absichtserklärungen und Selbstverpflichtungen, die im integrationspolitischen Beitrag der Länder zum Nationalen Integrationsplan enthalten sind, und ihre Umsetzung in Bayern sind im Bayerischen Integrationskonzept in Übersichten (zum Beispiel zur Bildung S.62-66) dargestellt.