Migrationserstberatung
Nach dem Zuwanderungsgesetz ist sowohl für Spätaussiedler als auch für Ausländer die Teilnahme an einem Integrationskurs vorgesehen. Damit die Teilnehmer dieser Kurse einen nachhaltigen Erfolg erzielen können, stellen Bund und Länder als freiwillige Leistung die unterstützende Integrationsbegleitung sicher. Ziel der Migrationserstberatung ist es, den Integrationsprozess gezielt in die Wege zu leiten, zu steuern und zu begleiten.
Durch ein zeitlich befristetes (grundsätzlich maximal dreijähriges) bedarfsorientiertes migrationsspezifisches Erstberatungsangebot sollen die Migranten zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigt werden.
Wie unter Beratungsstellen extra vermerkt, stehen für jugendliche Zuwanderer und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr gesonderte Einrichtungen, die Jugendmigrationsdienste , zur Verfügung.