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Integrationskurse nach dem Aufenthaltsgesetz
Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG; BGBl 2004 I S. 1950) schafft für Ausländer erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Förderung der Integration.
Näheres zur Durchführung der Integrationskurse finden Sie auf dem Integrationsportal des Bundes.
Mehrsprachiges Informationsblatt zum Herunterladen
- Informationsblatt in deutsch (PDF, 27 KB)
- Informationsblatt in englisch (PDF, 28 KB)
- Informationsblatt in französisch (PDF, 28 KB)
- Informationsblatt in kroatisch (PDF, 59 KB)
- Informationsblatt in russisch (PDF, 69 KB)
- Informationsblatt in serbisch (PDF, 59 KB)
- Informationsblatt in türkisch (PDF, 71 KB)
Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung
Die deutsche Sprache ist die wichtigste Grundlage, um sich sozial, gesellschaftlich und beruflich zu integrieren. Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ("Junge Zuwanderer") an bayerischen Grund- und Hauptschulen, die eine Deutschlerngruppe oder Übergangsklasse besuchen, können daher zusätzlich eine außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung erhalten.
Die Hausaufgabenhilfe-Richtlinie (HR) vom 21.06.2010 fördert die sprachliche Integration von rechtmäßig und dauerhaft in Bayern lebenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Sie ergänzt die bereits bestehenden schulischen Sprachfördermaßnahmen, wenn ein weiterer Bedarf an Deutschförderung notwendig ist und von der Schule bestätigt wird.
Die Förderung erfolgt jeweils für ein Schuljahr; eine Verlängerung ist während der gesamten Grundschulzeit und einmalig bei Besuch der Hauptschule möglich.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Bayern
- Besuch einer Deutschlerngruppe oder Übergangsklasse an einer bayerischen Grund- oder Hauptschule (in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich)
- Bestehen eines über die schulische Förderung hinausgehenden Bedarfs an Deutschförderung (Bestätigung durch die Schule erforderlich)
- Zugehörigkeit zur Personengruppe "junge Zuwanderer", d.h.
- Deutsche/r mit mindestens einem nichtdeutschsprachigen Elternteil
- Spätaussiedler/in bzw. dessen/deren Ehepartner/in oder Abkömmling
- jüdische/r Emigrant/in bzw. Kontingentflüchtling oder dessen/deren Ehepartner/in oder Abkömmling
- Unionsbürger/in (EU-Staatsangehörige)
- Bürger/in eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes
- anerkannte/r Asylberechtigte/r
- sonstige Ausländer/innen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel
Richtlinie und Antragsformulare:
- Richtlinie für die außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung für junge Zuwanderer (Hausaufgabenhilfe-Richtlinie - HR) vom 21.06.2010 auf der Verkündungsplattform
- Erstantrag auf Bewilligung einer außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung (PDF, 113 KB)
- Folgeantrag auf weitere Bewilligung einer bereits gewährten außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung (PDF, 102 KB)
Weitere Formulare:
- Bestätigung der monatlich besuchten außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung (PDF, 15 KB)
- Abtretungserklärung an die die außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung durchführende Person - Stand: September 2010 (PDF, 89 KB)
- Bestätigung über der Schule vorliegende Entschuldigungen (Krankmeldung; ärztliches Attest oder sonstige Schulbefreiung) (PDF, 13 KB)
Der Vollzug der Richtlinie erfolgt durch:
Regierung von Mittelfranken
Landesaufnahmestelle
des Freistaates Bayern
Hausanschrift: Marienstraße 21, 90402 Nürnberg
Postanschrift: Postfach 1823, 90007 Nürnberg
Telefon: 0911 2352-190
Telefax: 0911 2352-103
e-Mail: last.poststelle@reg-mfr.bayern.de