Ziel des erzieherischen Jugendschutzes ist es, die alters- und entwicklungsangemessene Er-ziehung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie sollen durch die präventiven Angebote eine starke, kritikfähige, selbstsichere und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit entwickeln und einen konstruktiven Umgang mit Gefährdungen erlernen.
Die Angebote richten sich aber auch an Eltern, Pädagogen und Multiplikatoren, um diese in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen.
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Angebote des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII)
Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.
Der präventive Ansatz setzt bei jungen Menschen im besten Falle frühzeitig, z.B. in Eltern-Kind-Gruppen und in Angeboten der Kindertagesbetreuung an, und setzt sich in Einrichtungen der schulischen und außerschulischen Bildung, in Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Gesundheits- und Suchthilfe fort.
Ein wichtiger Anknüpfungspunkt sind auch die Eltern im Rahmen der Familienbildung und bei Elternabenden.
Informationen zu den Angeboten des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes "vor Ort" können beim örtlichen Jugendamt erfragt werden.
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Aufgaben der Jugendschutzfachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe
Zum Aufgabengebiet der Jugendschutzfachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe gehören Information, Beratung und Aufklärung von Eltern, Gewerbetreibenden, Behörden, freien Trägern und der Öffentlichkeit. Aber auch die Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen, die Jugendschutzaufgaben wahrnehmen, sowie die Fortbildung von Pädagogen und Multiplikatoren zählen zum Aufgabenbereich. Ebenso wichtig ist die pädagogische Begleitung im Bereich des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes.
Der Kinder- und Jugendschutz in Bayern kann nur dann erfolgreich sein, wenn Jugend-, Ordnungs-, Gewerbe- und Gesundheitsämter, Polizei, Gemeinden, weitere zuständige Behörden oder Stellen, Schulen, freie Träger, Veranstalter und Gewerbetreibende "vor Ort" vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Näheres zur Zusammenarbeit im Jugendschutz
Förderung des Freistaates Bayern
Die Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes werden auf Landesebene hauptsächlich wahrgenommen von der
Aktion Jugendschutz (AJ)
Landesarbeitsstelle Bayern e. V.
Fasaneriestraße 17, 80636 München
Web: www.bayern.jugendschutz.de
Email: info@aj-bayern.de
Telefon: 089 121573-0
Die AJ leistet mit Medienpaketen, Broschüren, Fortbildungen und Kampagnen für Kinder und Jugendliche, für Eltern und für pädagogische Fachkräfte wertvolle Arbeit zur Prävention (www.bayern.jugendschutz.de).
Die Aktion Jugendschutz wird aus dem Bayerischen Kinder- und Jugendprogramm 2011 mit 607.900 Euro gefördert.
Auch mit dem Projekt ELTERNTALK der AJ werden Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützt. Bei ELTERNTALK handelt es sich um einen niedrigschwelligen moderierten Erfahrungsaustausch, der sich im privaten Rahmen mit Themen wie Mediengewalt, Werte- und Konsumerziehung auseinandersetzt (www.elterntalk.net).
Dieses Projekt wird vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 2011 mit 125.000 Euro gefördert.
Näheres zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit
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