Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung.
Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der effektive Schutz des Kindeswohls entsprechen dem Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung und sind zugleich von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft.
Eltern kümmern sich liebevoll um ihre Kinder
Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und ihre zuvörderst obliegende Pflicht (Art. 6 Grundgesetz - GG). Die große Mehrheit der Eltern kümmert sich liebevoll und mit großer Hingabe um ihre Kinder. Damit ihnen ihre Erziehungsaufgabe gut gelingt, steht allen Eltern ein vielfältiges Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.
Kinder brauchen starke Eltern
Nur wenige Eltern sind nicht in der Lage, ihrer Erziehungsverantwortung angemessen nachzukommen. Hohe Belastungs- oder Überlastungssituationen sind oftmals ursächlich für eine Gefährdung des Kindeswohls. Solche Situationen können insbesondere entstehen in sozialen Konfliktlagen oder bei physischen und psychischen Problemen, mangelnder Empathie- und Handlungsfähigkeit sowie in sozialer Isolation und fehlender Information. Um Kindeswohlgefährdungen entgegenzuwirken müssen diese Eltern rechtzeitig erreicht und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Starke Eltern sind die besten Garanten für eine gute und gesunde Entwicklung ihrer Kinder.
Gelingende Kooperation vor Ort
Effektiver Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Gelingende interdisziplinäre Kooperation vor Ort mit gemeinsam vereinbarten Verfahrensabläufen an den Schnittstellen ist deshalb neben starken Eltern ein wichtiger Baustein im Kinderschutz! Interdisziplinäre Kooperation bedeutet, bei den Eltern um die Inanspruchnahme passgenauer Unterstützungsangebote anderer Institutionen und Einrichtungen zu werben, etwaige Hemmschwellen abzubauen und rechtzeitig Brücken dorthin zu schlagen. Bei krisenhaften Zuspitzungen besteht hoher Handlungsdruck. Klare Zuständigkeiten und abgestimmte Verfahrensabläufe vor Ort sind gerade dann von entscheidender Bedeutung.
Starker Staat für Kinder in Not
Kinder, als die Schwächsten in unserer Gesellschaft, brauchen aber wenn es notwendig ist, den Schutz des Staates (staatliches Wächteramt). Wenn Eltern trotz Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden können oder wollen und das Kindeswohl dadurch gefährdet ist, ist konsequentes Handeln und Eingreifen von staatlicher Seite, auch in das Erziehungsrecht der Eltern, erforderlich. Wichtig ist deshalb ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Vorrang der Eltern bei der Erziehung und einem starken Staat, der Kinder in Not schützt.
www.kinderschutz.bayern.de
Auf der Seite (www.kinderschutz.bayern.de) sind alle Informationen zum Thema Kinderschutz gebündelt. Neben den bayerischen Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen sind auch spezielle Hinweise für die Fachpraxis eingestellt. Darüber hinaus finden Sie unter der Rubrik Weiterführende Informationen weitergehende Hintergrundinformationen.