- A. Grundpositionen der Staatsregierung -
Die systematische Qualitätsentwicklung und -sicherung gilt es künftig auch in der Jugendhilfe noch stärker auszuweiten.
Mit dem Argument, der Erfolg von Jugendhilfeleistungen ließe sich aufgrund seines individuellen und interaktiven Charakters nicht messen, wurden vielfach Forderungen nach einzelfallübergreifenden Qualitäts- und Effizienzanalysen abgewiesen. Doch auch die Jugendhilfe steht in der Verantwortung, Effizienz und Effektivität ihrer Arbeit nachzuweisen und mit dem Ziel der Verbesserung ständig zu überprüfen.
Es gilt, im konstruktiven Zusammenwirken von öffentlichen und freien Trägern für die Praxis
Die Staatsregierung begrüßt die Initiativen freier und öffentlicher Träger zur Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung effizienter Angebote. Sie will Hilfestellung geben und beteiligt sich deshalb u.a. an der bundesweit angelegten "Jugendhilfe-Effekte-Studie". Diese wird Angebote der Hilfen zur Erziehung auf ihre Leistungsfähigkeit untersuchen. Folgende Ziele werden im Detail damit verfolgt: