- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -

1. Jugendarbeit

Die Jugendarbeit umfaßt ein breites Spektrum von Bildungs- und Freizeitangeboten verschiedenster Art für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Altersspanne von etwa 6 - 27 Jahren. Sie bietet sich jungen Menschen als ein vielgestaltiges Lern- und Erfahrungsfeld dar, das ihnen Raum für eigene Entfaltung bietet, wo sie die Möglichkeit finden, in Gemeinschaft mit Gleichaltrigen selbständig mitbestimmend und mitgestaltend tätig zu werden, eigene Vorstellungen und Interessen zur Geltung zu bringen, an eigenen Erfahrungen zu lernen und früh schon für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. Im gemeinsamen Tun und Erleben werden grundlegende Werte und Normen des menschlichen Zusammenlebens wie Toleranz und Rücksichtnahme, Solidarität und Hilfsbereitschaft erfahrbar, werden soziales Verhalten geübt und Wege zur Bewältigung von Konflikten aufgezeigt.

Die Jugendarbeit erweist sich damit als ein besonders fruchtbares Feld des sozialen Lernens. Sie fördert die Entwicklung zur selbständigen Persönlichkeit, fördert soziales Verhalten und soziales Bewußtsein, öffnet gleichzeitig den Blick auch für weiterreichende gesellschaftspolitische Fragen und will junge Menschen befähigen, sich als verantwortlich Handelnde aktiv an dem Prozeß der demokratischen Entwicklung und Gestaltung zu beteiligen. Die Jugendarbeit leistet damit nicht zuletzt auch einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration und zur aktiven Teilnahme junger Menschen am gesellschaftlichen und politischen Geschehen.

Die Staatsregierung verfolgt mit der Fortschreibung des Jugendprogramms in bezug auf die Jugendarbeit im wesentlichen folgende Ziele:

 

1.1 Stärkung der verbandlichen Jugendarbeit und Förderung des ehrenamtlichen Engagements

1.2 Förderung von Aktivitäten der Jugendarbeit

1.3 Weiterentwicklung der offenen Jugendarbeit

1.4 Zielgruppenspezifische Fachprogramme

1.5 Jugendinformation und -beratung

1.6 Einrichtungen der Jugendarbeit

1.7 Förderung von Institutionen auf Landesebene


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1.1 Stärkung der verbandlichen Jugendarbeit und Förderung des ehrenamtlichen Engagements >>

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