- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -

1.7 Förderung von Institutionen auf Landesebene

Zu den vorrangigen Aufgaben der Landesförderung gehört die Sicherung einer angemessenen Ausstattung für die landeszentralen Institutionen und Fachorganisationen der Jugendarbeit.

1.7.1 Bayerischer Jugendring

Der Bayerische Jugendring hat eine zentrale Funktion für die Jugendarbeit in Bayern. Er nimmt als Zusammenschluß der Jugendverbände deren gemeinsame Interessen wahr, ist aber gleichzeitig als Körperschaft des öffentlichen Rechts in erheblichem Umfang mit öffentlichen Aufgaben, insbesondere administrativen Aufgaben der Jugendförderung, beauftragt. Durch Verordnung vom 23. Juni 1993 (GVBl S. 414) wurden dem Bayerischen Jugendring für den Bereich der Jugendarbeit förmlich alle wesentlichen Aufgaben des Landesjugendamtes übertragen, so -neben den Förderungsaufgaben im Vollzug des Jugendprogramms- insbesondere auch die Beratung der Jugendämter und der freien Träger der Jugendarbeit, die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendarbeit sowie die Planung, Anregung und Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit.

Zur Erfüllung dieser umfangreichen Aufgaben unterhält der Bayerische Jugendring auf Landesebene eine Geschäftsstelle mit rund 50 Mitarbeitern. Er erhält dafür eine institutionelle Förderung aus Mitteln des Jugendprogramms in Höhe von derzeit rund 5,9 Mio DM.

Daneben ist der Bayerische Jugendring auch Träger des Instituts für Jugendarbeit in Gauting, das als zentrale Bildungs- und Fortbildungsstätte eine wichtige Funktion für die Jugendarbeit in Bayern hat. Das Institut führt Fortbildungslehrgänge für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter aus allen Bereichen der Jugendarbeit durch, bietet daneben auch Fachtagungen und andere Veranstaltungen an, die fachlichen und jugendpolitischen Fragen gewidmet sind, und will damit insgesamt zur Weiterentwicklung von Theorie und Praxis der Jugendarbeit beitragen. Die Tätigkeit des Instituts für Jugendarbeit wird aus Mitteln des Jugendprogramms mit einem Jahresbetrag von derzeit rund 1,6 Mio DM gefördert.

Für die Untergliederungen des Bayerischen Jugendrings gilt dagegen der Grundsatz, daß sich ihr Grundbedarf im wesentlichen aus Zuwendungen der jeweils für sie zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften finanziert. Hierüber und über die ihnen von den Gebietskörperschaften übertragenen Aufgaben sollten zweckmäßigerweise Vereinbarungen getroffen werden, damit auch die Kreis- und Bezirksjugendringe sich auf verläßliche finanzielle Grundlagen stützen können (vgl. Art. 19 Abs. 7 Satz 2 BayKJHG).

1.7.2 Institut Jugend Film Fernsehen

Das Institut Jugend Film Fernsehen e.V. in München hat sich einerseits die Aufgabe gestellt, Fragen der Mediennutzung und Medienwirkung in bezug auf Kinder und Jugendliche zu untersuchen sowie Materialien und Modelle für die Medienpädagogik zu entwickeln. Zum anderen gibt das Institut unmittelbar auch Hilfen für die Praxis der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendbildung, indem es zum Beispiel medienpädagogische Fachberatung anbietet und Seminarveranstaltungen zur Aus- und Fortbildung von Jugendleitern durchführt. In dieser Verbindung zwischen praxisorientierter Forschung und konkreter Serviceleistung für die außerschulische Jugendbildung hat das Institut weit über die Grenzen Bayerns hinaus Beachtung und Anerkennung gefunden.

Das Institut Jugend Film Fernsehen erhält eine institutionelle Förderung aus Landesmitteln außerhalb des Jugendprogramms (derzeit rund 0,7 Mio DM pro Jahr).

1.7.3 Landesfilmdienst

Der Landesfilmdienst Bayern für Jugend- und Erwachsenenbildung e.V. sichert landesweit die Versorgung der Träger der außerschulischen Bildung und teilweise auch der Schulen mit Filmen und anderen audiovisuellen Medien. Gestützt auf vier regional verteilte Filmotheken (in München, Augsburg, Nürnberg und Würzburg) unterhält er ein leistungsfähiges Verleihsystem mit einem umfassenden Programmangebot, das sich auf alle für die Bildungsarbeit wichtigen Sachgebiete erstreckt. Im Auftrag und mit Unterstützung von Bundes- und Landesbehörden übernimmt er vielfach auch den Verleih der von öffentlichen Stellen angebotenen Medien (z.B. zur politischen Bildung, zur Berufsorientierung, zur Verkehrs- und Gesundheitserziehung).

Im Hinblick auf diese wichtige Dienstleistungsfunktion, die besonders der Jugendarbeit zugutekommt, erhält der Landesfilmdienst seit langem eine institutionelle Förderung aus Mitteln des Jugendprogramms (derzeit rd. 230.000 DM pro Jahr).

1.7.4 Internationale Jugendbibliothek

Die Internationale Jugendbibliothek in München hat sich seit ihrer Gründung im Jahre 1948 zu einer einzigartigen Spezialbibliothek auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur entwickelt. Ihr Buchbestand beläuft sich zur Zeit auf rund 500.000 Bände bei einem jährlichen Zuwachs von rund 15.000 Bänden. Die Verleger der ganzen Welt sind durch die laufende kostenlose Zusendung ihrer Kinder- und Jugendbuchproduktion maßgeblich am Aufbau und an der Weiterentwicklung der Internationalen Jugendbibliothek beteiligt.

Aufgabe der Internationalen Jugendbibliothek ist es, die kulturelle Jugendarbeit und die internationale Verständigung durch das Medium des Kinder- und Jugendbuches zu fördern. Die Internationale Jugendbibliothek bietet Information und Beratung für alle, die an der Produktion und Verbreitung von Kinder- und Jugendliteratur mitwirken (Verleger, Autoren, Übersetzer, Bibliothekare usw.), will aber auch Wissenschaftlern, Lehrern und Erziehern, die sich mit den pädagogischen Wirkungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendliteratur befassen, Anregungen und Hilfen geben und führt nicht zuletzt auch selbst literaturpädagogische Veranstaltungen durch.

Die Internationale Jugendbibliothek erhält eine institutionelle Förderung, zu der der Bund, der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München gemeinsam beitragen (Landesanteil derzeit rund 700 000 DM pro Jahr).


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