- B. Handlungsfelder der Jugendarbeit und der Jugendhilfe -
Die veränderten Rahmen- und Lebensbedingungen unserer Gesellschaft bergen trotz der überwiegend positiven Entwicklungsmöglichkeiten für junge Menschen auch Risiken und Gefährdungen. Die Vermittlung von verbindlichen Werten, Normen und Verhaltensmustern ist schwieriger geworden. Junge Menschen erfahren die Realität als überaus komplex, sie werden mit einer verwirrenden Meinungsvielfalt konfrontiert und sind unterschiedlichsten, verstärkt auch negativen, Einflüssen ausgesetzt. Für alle gesellschaftlichen Kräfte besteht somit die ethische und pädagogische Verpflichtung, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen.
Ein Schwerpunkt entsprechender Bemühungen muß auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gefährdungen gelegt werden. Insbesondere audio-visuelle Medien üben gerade auf Kinder und Jugendliche eine starke Anziehungskraft aus. Diese Medien sind heute allgegenwärtig. Junge Menschen wachsen mit ihnen auf; ihre Nutzung ist vertrauter Bestandteil jugendlichen Alltags.
Die aktuellen Entwicklungen in der Medienlandschaft lassen sich mit Stichworten wie Multimedia, digitale Rundfunkübertragung, digitale Bildträger, Internet-Online-Dienste, Datenautobahnen skizzieren.
Die vielfältigen Möglichkeiten der Mediennutzung sind grundsätzlich zu begrüßen. Sie bieten Bildungschancen, die vor einigen Jahrzehnten noch unvorstellbar waren. Sie bergen aber auch Gefahren. Eine übermäßige Nutzung medialer Angebote kann zu passivem Konsumverhalten und Rückzug aus der Lebenswirklichkeit führen. Die Nutzung ungeeigneter Angebote kann Kindern und Jugendlichen falsche Leitbilder, Wertmaßstäbe und Einstellungen vermitteln.
Die Staatsregierung setzt sich nachhaltig für die freie Herstellung und Verbreitung von Medien am Standort Bayern ein. Sie unterstützt den Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu modernen Kommunikations- und Informationstechnologien. Zugleich ist sie jedoch auch bestrebt, den von alten und neuen Medien ausgehenden Gefahren für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen entgegenzuwirken.
Auch andere gesellschaftliche Entwicklungen und Strukturen können Gefährdungen für Kinder und Jugendliche auslösen. Beispiele dafür sind die Verkehrs- und die Wohnstrukturen in Ballungszentren, die die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen häufig nur unzureichend berücksichtigen. Aktiver Jugendschutz trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Einem weiteren wichtigen Ziel dient das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es soll Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und den Gefahren am Arbeitsplatz schützen und ihnen ausreichende Freizeit zur Erholung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit sichern. Kinder unter 15 Jahren und noch vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen danach nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gelten in besonderen Fällen für leichte und geeignete Tätigkeiten. Die Staatsregierung hält die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzes für ein wesentliches Element des Jugendschutzes. Daher nimmt die Überwachung der Bestimmungen durch Gewerbeaufsichtsämter und Jugendämter einen besonderen Stellenwert ein.
5.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
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