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Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte), die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Träger von Kindertageseinrichtungen nach dem BayKiBiG.
Art der Förderung
Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Sie wird als Festbetragsfinanzierung und als Anteilfinanzierung gewährt.
Festbetragsfinanzierung:
- für den Einsatz von Sprachberater / -innen
- für Koordinationstätigkeiten
- für die Akquise
Anteilfinanzierung:
- für die Freistellung während der Fortbildung.
Siehe Zuwendungsfähige Ausgaben, Fassung der Sprachförderrichtlinien vom 05.05.2008 und 30.06.2009.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Förderung der Einsatzes von Sprachberater / -innen
Zuwendungsempfänger erhalten für den Einsatz von Sprachberatern / Sprachberaterinnen eine Kostenpauschale von 5.362 Euro für 170 Stunden bezuschusst.
Bei abhängigen Beschäftigungsverhältnissen wird im Fall einer Abwesenheit des Sprachberaters / der Sprachberaterin infolge von Urlaub, Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit eine Kostenpauschale in Höhe von 125 Euro pro Tag für die Dauer von längstens 60 Tagen im Jahr gewährt, sofern für die Zeit der Abwesenheit ein tariflicher oder gesetzlicher Vergütungsanspruch besteht.
Bei in Teilzeit tätigen Sprachberaterinnen und Sprachberatern gelten dem Teilzeitanteil entsprechende Kostenpauschalen.
Details finden Sie in der Sprachförderrichtlinie und der Änderung der Sprachförderrichtlinie.
Koordinationstätigkeiten
Zuwendungsempfänger die mindestens sechs Sprachberater / Sprachberaterinnen für den Zeitraum von mindestens einem Jahr fest anstellen, erhalten für die Koordination pro angestelltem Sprachberater / angestellter Sprachberaterin eine Kostenpauschale in Höhe von jeweils monatlich 293 Euro.
Details finden Sie in der Sprachförderrichtlinie und der Änderung der Sprachförderrichtlinie.
Vorbereitungstätigkeiten
Freigemeinnützige Träger erhalten unter bestimmten Voraussetzungen für die Akquise (Anwerbung, Auswahl, Einsatzplanung, Verhandlungen mit Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bzw. mit Trägern von Einrichtungen) für die Zeit bis 30. Juni 2010 eine Pauschalförderung.
Details finden Sie in der Sprachförderrichtlinie und der Änderung der Sprachförderrichtlinie.
Übergangsregelung
Änderung der Richtlinie zur Verbesserung der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen (Sprachförderrichtlinie) vom 10. Mai 2011
Im Jahr 2011 begonnene Sprachfördermaßnahmen können noch bis 31. Juli 2012 abgewickelt werden, sofern im Kalenderjahr 2011 mindestens bereits 102 Stunden geleistet wurden.
Der Verwendungsnachweis für in 2011 begonnene Maßnahmen ist spätestens bis 31.10.2012 vorzulegen.