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Rückkehrhilfe, Rückkehrberatung und Reintegration

Wesentliche Elemente der Asylsozialpolitik der Bayerischen Staatsregierung sind die Rückkehrberatung, Rückkehr- und Reintegrationshilfen. Es soll nur vorübergehend Aufenthaltsberechtigten oder Personen ohne rechtmäßigen Aufenthalt die Möglichkeit eröffnet werden, frühzeitig und wenn möglich unter Starthilfe in ihre Heimat zurückkehren zu können. Zielgruppen sind insbesondere leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die staatliche Förderung von Rückkehr und Reintegration soll motivieren, den Entschluss zur Rückkehr freiwillig zu treffen.

Zentrale Rückkehrberatungsstellen 

Rückkehr- und Reintegrationsmittel können auch deshalb besonders erfolgreich eingesetzt werden, da die Rückkehrer in Deutschland und im Herkunftsland Hilfen nach ihren persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten erhalten, wie zum Beispiel:

  • Fortbildung
  • finanzielle und/ oder materielle Hilfen
  • Vermittlung von Kontakten

Diese Hilfen können nur Stellen anbieten, die auf Rückkehrberatung spezialisiert sind. Deshalb wurden im Jahr 2003 auf Anregung der bayerischen Staatsregierung die Zentralen Rückkehrberatungsstellen gegründet. Da den Rückkehrern vor Vollzug der Ausreisepflicht die Möglichkeit angeboten wird, vorzeitig freiwillig in ihre Heimat zurückzukehren, dient diese Rückkehrpolitik grundsätzlich dem Wohl der Rückkehrer. Die freiwillige Rückkehr bietet jedoch auch Vorteile für den Freistaat Bayern. Durch die vorzeitige Rückkehr können öffentliche Mittel in erheblicher Höhe eingespart werden (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).

Wo finde ich Rückkehrberatungsstellen? 

Rückkehrberatung wird in Bayern schwerpunktmäßig von den Rückkehrberatungsstellen, die durch den Europäischen Rückkehrfonds und den Freistaat Bayern gefördert werden, angeboten:
 

 

 


 

Zusätzliche Informationen

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