Menschen mit Demenzerkrankung bedürfen besonderer Fürsorge
Eine der wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte ist die Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankung. Menschen mit Demenzerkrankung können ihre Interessen nicht mehr selbst vertreten. Sie sind eine der Gruppen, die am meisten auf unsere Fürsorge angewiesen sind.
In Bayern bereits über 160.000 Betroffene
In Bayern gibt es bereits über 160.000 Betroffene. Mit steigender Lebenserwartung und Zunahme der sogenannten Hochaltrigen wird diese Zahl weiter wachsen. Bis zum Jahr 2050 gehen Experten von einer Verdoppelung aus.
Unterstützung für zu Hause
Die Pflegeversicherung hat - vor allem mit den §§ 45a bis d SGB XI - das Ziel, die ambulante Versorgung von Personen mit Demenz, psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf zu verbessern und so einen längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Sie sieht die Finanzierung von zusätzlichen Betreuungsleistungen vor.
Finanzierung zusätzlicher Betreuungsleistungen
Berechtigte können 1.200 bzw. 2.400 Euro je Kalenderjahr erhalten für
- die Entlastung durch anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote wie stundenweise Betreuung mit anderen Betroffenen in einer Gruppe (Betreuungsgruppen) oder stundenweise Betreuung zu Hause durch ehrenamtliche Helferinnen- und Helferkreise
- besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch ambulante Pflegedienste
- Entlastung durch Tages- oder Nachtpflege oder
- Entlastung durch Kurzzeitpflege.
Darüber hinaus fördert Bayern im Rahmen des Förderprogramms Bayerisches Netzwerk Pflege Fachstellen für pflegende Angehörige, die als Anlaufstellen gerade auch bei Fragen rund um das Thema „Demenz“ fungieren.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Als ambulante Wohnformen für Menschen mit Demenzerkrankung haben sich insbesondere ambulant betreute Wohngemeinschaften etabliert.
Was tut Bayern
Gemeinsam mit dem Ausgleichsfonds der Pflegekassen fördert der Freistaat Bayern
- niedrigschwellige Betreuungsangeboten wie Betreuungsgruppen, ehrenamtliche Helferinnen- und Helferkreise sowie Angehörigengruppen
um ein flächendeckendes Netz aufzubauen sowie - Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen, um diese weiter zu entwickeln.
im Rahmen der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vom 2. Dezember 2008.
Die Modellprojekte werden wissenschaftlich begleitet. Die jeweiligen Berichte können hier abgerufen werden. Langfristiges Ziel ist es, aufbauend auf den Erfahrungen aus den Modellprojekten in ganz Bayern Netzwerke im Sinne von gemeinwesenorientierten Verbundsystemen zu schaffen.