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Bayerisches Netzwerk Pflege

Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Vom 12.05.2011 Az.: III 2/6577.01-1/3

 

Grundsätze für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege"

Im Rahmen des Förderprogramms „Bayerisches Netzwerk Pflege“ fördert der Freistaat Bayern seit 01.01.1998

  • Fachstellen für pflegende Angehörige 
    Die Förderpauschale beträgt für eine vollzeitbeschäftigte staatlich anerkannte Fachkraft jährlich bis zu 17.000 €. Bei Teilzeitkräften reduziert sich der Betrag entsprechend. Die Anträge für das laufende Kalenderjahr müssen spätestens bis zum 1. April eingereicht werden.
  • Familienpflege
    Die Förderpauschale beträgt für eine bedarfsgerechte, vollzeitbeschäftigte staatlich anerkannte Fachkraft jährlich bis zu 6.800 €, wenn diese mindestens zu 90 % in der Familienpflege eingesetzt war. Im Übrigen reduziert sich der Betrag entsprechend dem Umfang der Beschäftigung in der Familienpflege, wobei dieser mindestens 50 % betragen muss. Die Anträge für das laufende Kalenderjahr müssen spätestens bis zum 1. März eingereicht werden.

Zuständig für die Abwicklung des Förderverfahrens ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales“ (ZBFS), Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth. Es werden Antragsformulare für die Anerkennung sowie Förderung und Verwendungsnachweisformulare zur Verfügung gestellt.

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP).

 

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