Breites Spektrum an Hilfen
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet im Falle der Pflegebedürftigkeit für ihre Versicherten ein breites Spektrum von Hilfen an. Über die ambulante und stationäre Leistungen der Pflegeversicherung können Sie sich beim Bundesministerium für Gesundheit informieren.
Antrag bei der Pflegekasse
Um Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse erforderlich. Die Pflegekasse befindet sich bei Ihrer Krankenkasse.
Pflegebedürftigkeit feststellen
Im Anschluss an die Antragstellung wird im Regelfall der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt. In Bayern ist dies der MDK Bayern.
Aufgrund der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse, ob und in welcher Pflegestufe Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen ist auf maximal fünf Wochen begrenzt. Bei einem Krankenhausaufenthalt, in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung muss die Begutachtung durch den MDK innerhalb einer Woche erfolgen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitnehmer angekündigt wurde.
Pflegestufe entscheidend für Leistungen
In welcher Höhe ein Pflegebedürftiger Leistungen aus der Versicherung bekommt, hängt von der festgestellten Pflegestufe ab.
Weiterhin müssen Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre in die Pflegekasse als Mitglied eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.
Gesetzliche Regelungen
Im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) und im Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit finden sich alle wichtigen Regelungen zur Pflege und zur Pflegeversicherung.