
Das CE-Kennzeichen
CE ist die Abkürzung für „Communauté Européenne“. Der Hersteller erklärt mit Anbringung dieses Kennzeichens in eigener Verantwortung, dass sein Produkt alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen der zutreffenden Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft erfüllt.
Das CE-Kennzeichen ist durch europäische Richtlinien nur für bestimmte Produkte vorgeschrieben. Ein Produkt mit CE-Kennzeichen darf auf dem Europäischen Binnenmarkt ohne Einschränkungen gehandelt werden. Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätssiegel. Nur in wenigen Teilbereichen ist die Einbeziehung einer Prüfstelle durch den Hersteller vorgeschrieben. Produkte, für die die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, dürfen nicht mit diesem versehen werden. Das Nichtvorhandensein des CE-Kennzeichens stellt für diese Produkte keinen Mangel dar.
Das GS-Zeichen
Das GS-Zeichen steht für geprüfte Sicherheit und beruht ausschließlich auf deutschem Recht. Es darf nur vergeben werden, wenn ein Produkt eine Baumusterprüfung durch eine GS-Prüfstelle erfolgreich bestanden hat. Es wird nach erfolgreicher Prüfung für die Dauer von 5 Jahren zuerkannt. Während dieses Zeitraumes erfolgen Fertigungsüberprüfungen durch die GS-Prüfstelle. Der Hersteller bestätigt mit dem Anbringen des GS-Zeichens, dass sein Produkt mit dem geprüften Baumuster übereinstimmt. Auf dem GS-Zeichen muss die Prüfstelle eindeutig erkennbar sein.