
- Zoom
- Für die Herstellung von Spraydosen wird auf Aerosol zurükgegriffen
Begriffserläuterung:
Als Aerosolverpackung gilt jeder nicht wiederverwendbarer Behälter aus Metall, Glas oder Kunststoff, einschließlich seines verdichteten Inhaltes, der mit einer Entnahmevorrichtung versehen ist, um den Inhalt austreten zu lassen.
Gesetzliche Grundlagen:
Richtlinie 75/324/EWG Aerosolverpackungs-Richtlinie
Dreizehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aerosolpackungsverordnung) (13. ProdSV)