Begriffserläuterung:
Als Aufzug gilt ein Hebezeug, das zwischen festgelegten Ebenen mittels eines Fahrkorbes verkehrt und an starren Führungen entlang vertikal fortbewegt wird .
Gesetzliche Grundlagen:
Richtlinie 95/16/EWG - Aufzugsrichtlinie
Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
(Aufzugsverordnung) (12. ProdSV)