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- Eine Stickstoff-Flasche mit Druckventil
Begriffserläuterung:
Als Druckgeräte gelten alle Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile. Sie umfassen auch alle ggf. an drucktragenden Teilen angebrachten Elemente, wie z.B. Flansche, Stutzen, Kupplungen, Tragelemente oder Hebeösen.
Gesetzliche Grundlagen:
Richtlinie 97/23/EG - Druckgeräterichtlinie
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung) (14. ProdSV)