Begriffserläuterung:
Als explosionsgeschützte Bauteile, Geräte und Anlagen gelten alle Produkte, die bestimmungsgemäß in Bereichen mit Explosionsgefahr eingesetzt werden sollen und über eigene potentielle Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion verursachen können.
Gesetzliche Grundlagen:
Richtlinie 94/9/EWG - ExGeräte-Richtlinie
Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung) (11. ProdSV)