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Gasverbrauchseinrichtungen

Gasverbrauchseinrichtung
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Auch heute noch werden privat und gewerblich Gasherde verwendet

Begriffserläuterung:

Als Gasverbrauchseinrichtungen gelten alle Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung , zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur (≤ 105°C) betrieben werden.
Geräte, die speziell zur Verwendung in industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind, gelten nicht als Gasverbrauchseinrichtungen.

Gesetzliche Grundlagen:

Richtlinie 2009/142/EG - Gasverbrauchseinrichtungs-Richtlinie

Siebte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung) (7. ProdSV)

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