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- Auch heute noch werden privat und gewerblich Gasherde verwendet
Begriffserläuterung:
Als Gasverbrauchseinrichtungen gelten alle Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung , zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur (≤ 105°C) betrieben werden.
Geräte, die speziell zur Verwendung in industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind, gelten nicht als Gasverbrauchseinrichtungen.
Gesetzliche Grundlagen:
Richtlinie 2009/142/EG - Gasverbrauchseinrichtungs-Richtlinie
Siebte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung) (7. ProdSV)