Das Aufgabenspektrum im Rahmen der Marktaufsicht wird vom Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) eindeutig definiert.
Es umfasst die folgenden Punkte:
- Die Kontrolle und Überwachung der in Verkehr gebrachten Produkte im Hinblick auf die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften
- Die Unterrichtung der Öffentlichkeit, der anderen Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission über das Vorkommen gefährlicher Produkte
- Die Einleitung von Maßnahmen zur Herstellung der Konformität im Falle des Verstoßes gegen die Rechtvorschriften, d. h. u. a. Sanktionierung der Verantwortlichen (Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, ggf. Händler)
- Die Kooperation mit allen involvierten Wirtschaftsakteuren, um das Inverkehrbringen nichtkonformer Produkte präventiv zu verhindern.
Für den Vollzug des GPSG und seiner Verordnungen ist im Freistaat Bayern die Gewerbeaufsicht bei den sieben Regierungen zuständig.
Die Produkte lassen sich vereinfacht wie folgt zusammenfassen