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Marktaufsicht

Das Aufgabenspektrum im Rahmen der Marktaufsicht wird vom Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) eindeutig definiert.

Es umfasst die folgenden Punkte:

  • Die Kontrolle und Überwachung der in Verkehr gebrachten Produkte im Hinblick auf die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften
  • Die Unterrichtung der Öffentlichkeit, der anderen Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission über das Vorkommen gefährlicher Produkte
  • Die Einleitung von Maßnahmen zur Herstellung der Konformität im Falle des Verstoßes gegen die Rechtvorschriften, d. h. u. a. Sanktionierung der Verantwortlichen (Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, ggf. Händler)
  • Die Kooperation mit allen involvierten Wirtschaftsakteuren, um das Inverkehrbringen nichtkonformer Produkte präventiv zu verhindern.


Für den Vollzug des GPSG und seiner Verordnungen ist im Freistaat Bayern die Gewerbeaufsicht bei den sieben Regierungen zuständig.

 

Die Produkte lassen sich vereinfacht wie folgt zusammenfassen

 

Zusätzliche Informationen

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Befugniserteilung von zu­gelassenen Stel­len und zuge­lassenen Über­wachungs­stellen

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Die ZLS ist bundes­weit für die Be­fug­nis­er­teil­ung von Notified Bodies-Stellen, GS-Stellen, zugelas­sene Über­wachungs­stellen bzw. Prüf­stel­len von Unter­nehmen zu­stän­dig.

Zentralstelle der Länder für Sicher­heits­technik

Kontakt zu den Bayerischen Gewerbe­aufsichtsämtern

Finden Sie Ihr zuständiges Ge­wer­be­auf­sichts­amt.

Bayerische Gewerbeaufsicht

Neue Gefahren­kennzeichen

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Die Bayerische Gewerbeaufsicht

Deckblatt Broschüre

Faltblatt im Broschüren­portal, DIN lang, 8 Seiten, Stand Juli 2010

Broschürenportal

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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