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Maschinen und Maschinenlärm im Außenbereich

Maschinen in einer Fabrik
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Maschinen in einer Fabrik

Begriffserläuterung Maschinen:

Als Maschinen gilt eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar
eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind.

Maschinenlärm im Außenbereich:

Als Maschinenlärm im Außenbereich gelten Geräuschemissionen, die von Maschinen oder Geräten verursacht werden und zur Umweltbelastung durch Lärm beitragen.

Gesetzliche Grundlagen:

Maschinen:

Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
(Maschinenverordnung) (9. ProdSV)

 

Maschinenlärm im Außenbereich:

Richtlinie 2000/14/EG - Outdoorrichtlinie

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)

 

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