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- In Krankenhäusern geht heutzutage nichts mehr ohne medizinische Geräte
Begriffserläuterung:
Als Medizinprodukte gelten alle Produkte, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder Behinderungen sowie der Empfängnisregelung dienen. Hierunter fallen z.B. alle med.-techn. Geräte sowie deren Zubehör einschließlich Software, medizinische Hilfsmittel sowie In-vitro-Diagnostika.
Die Zuständigkeit in Bayern teilt sich auf in das Inverkehrbringen von aktiven (energetisch betriebenen) Medizinprodukten– dafür ist die Gewerbeaufsicht zuständig und in das Inverkehrbringen von nichtaktiven (nicht energetisch betriebenen) Medizinprodukten – dafür sind die jeweiligen Gesundheitsabteilungen bei den sieben Regierungen zuständig.
Das Betreiben von Medizinprodukten wird von der Gewerbeaufsicht überwacht.