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Persönliche Schutzausrüstungen

Ein Mann steht in Schutzausrüstung an einem
Zoom
Vor allem in der Metallindustrie ist eine persönliche Schutzausrüstung notwendig.

Begriffserläuterung:

Als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt jede Vorrichtung oder jedes Mittel, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und das diese gegen Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit sowie ihre Sicherheit gefährden können.

Gesetzliche Grundlagen:

Richtlinie 89/686/EWG - PSA-Richtlinie

Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
(Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt) (8. ProdSV)

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