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- Ein Sportboot vom Wasserwirtschaftsamt wird ins Wasser geschoben
Begriffserläuterung:
Als Sportboot gelten von der Antriebsart unabhängig sämtliche Boote mit einer Rumpflänge von 2,5 m – 24 m, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind. Wassermotorräder bis 4 m Rumpflänge sind Sportbooten gleichgestellt.