Begriffserläuterung:
Als Sport- und Freizeitprodukte werden alle Produkte bezeichnet, die zu Sport- und Freizeitaktivitäten genutzt werden und für die es keine speziellen europäischen Vorgaben gibt. Die Sicherheitsvorgaben dieser Produkte ergeben sich aus grundlegenden Vorgaben, die den Rahmen des Verbraucherschutzes in Europa darstellen. Sie dürfen nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen sein.
Gesetzliche Grundlagen:
Richtlinie 2001/95/EG - Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)