
- Zoom
- Ein kleines Set verschiedener Handwerkzeuge
Begriffserläuterung:
Als Handwerkzeuge werden alle Produkte bezeichnet, die nicht energetisch betrieben werden und für handwerkliche Tätigkeiten eingesetzt werden. Sie können sowohl von Hobbybastlern als auch im gewerblichen Bereich eingesetzt werden. Für Handwerkzeuge gibt es keine speziellen europäischen Vorgaben. Sie dürfen nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen sein.
Gesetzliche Grundlagen:
Richtlinie 2001/95/EG - Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)