Die demografische Entwicklung stellt für unsere Gesellschaft eine große Herausforderung dar. Der Leitgedanke der bayerischen Seniorenpolitik orientiert sich am Wunsch der meisten älteren Menschen, möglichst lange in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung leben zu können.
Die im ländlichen Bereich angesiedelten Gemeinden sind in erheblich stärkerem Maße von den Auswirkungen des demografischen Wandels betroffen: Aufgrund von Abwanderung und niedriger Geburtenrate schrumpft die Einwohnerzahl stetig. Typische Phänomene sind, dass die jüngeren Menschen weggehen und die älteren Menschen zurückbleiben. Eine solche Entwicklung führt häufig zur Verwaisung der Ortskerne. Durch das Wegbrechen der notwendigen Infrastruktur sind teilweise die älteren, meist nicht mehr motorisierten Men-schen gezwungen, vorzeitig in eine stationäre Einrichtung, häufig in der nächst größeren Stadt, umzusiedeln.
Das Konzept „Marktplatz der Generationen“ hat das Ziel, die Nah- und Grundversorgung, aber auch die medizinische, pflegerische und soziale Infrastruktur sowie Dienstleistungen in kleinen Gemeinden zu sichern, neue Wohnkonzepte anzustoßen und damit auch älteren Menschen einen Verbleib in ihrer Gemeinde zu ermöglichen. Insgesamt kann dadurch auch das Gemeindeleben als solches gestärkt werden.Mit einer individuellen und passgenauen Beratung sollen kleinere Gemeinden vom Netz-werk „Marktplatz der Generationen“ dabei unterstützt werden, auf ihre jeweilige Situation zugeschnittene Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Das Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ ist eine bayernweit tätige Fachstelle, die ein fundiertes Wissen und eine breite Kenntnis von Best-Practice-Ansätzen zu diesem Themenbereich vorhält und die Gemeinden mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (auch vor Ort) berät. Die Beratung soll sich auf folgende Module erstrecken (die dabei genannten Unterpunkte stehen nur exemplarisch für eine Vielzahl möglicher Maßnahmen):
1. Markt
- Sicherung der Grundversorgung durch Lebensmitteleinzelhandel, Metzger und Bäcker, z.B. in Form eines Dorfladens oder eines Bringdienstes
- Nutzung von gastronomischen Angeboten, z.B. Mittagstisch für ältere Menschen
- Integration von weiteren Angeboten, wie z.B. Getränkemarkt, Verkauf von regionalen Produkten, Etablierung eines Wochenmarkts
2. Dienstleistungen und Mobilität
- Vorhalten von Leistungen der Kommunalverwaltung, z.B. in Form von (stundenweiser) Präsenz und Sprechstunden
- Integration von Bank-, Post- bzw. Partner-Filialen, bzw. Automaten
- Etablierung eines Servicezentrums zur Vermittlung unterschiedlicher Dienstleistun-gen, wie Einkaufshilfen, Babysitter-Dienste
- Sicherstellung von Mobilität, z.B. in Form von Bürger- oder Flexibussen, Fahr- und Begleitdiensten
3. Gesundheit und Pflege
- Sicherstellung der haus- und zahnärztlichen Versorgung (z.B. in Form zeitlich begrenzter Sprechstunden)
- Integration von Sozialstationen, z.B. durch fixe Außen-Sprechstunden
- Umsetzung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, wie z.B. Betreuungsgruppen und ehrenamtliche Helferkreise
- Angebot von unterstützenden Hilfen, wie z.B. „Essen auf Rädern“, Hausnotruf
4. Gesellschaftliche Teilhabe bzw. bürgerschaftliches Engagement
- Schaffen eines offenen Treffpunkts (Multifunktionsraum) für Alle
- Möglichkeit zu regionalen Kulturveranstaltungen
- Integration von Bildungsangeboten, z.B. VHS-Kurse, Umgang mit dem Handy/PC
- Initiierung von Nachbarschaftshilfen, Seniorengenossenschaften, Patenschaften
- Auf- bzw. Ausbau eines Pools von bürgerschaftlich Engagierten, z.B. für Assistenzleistungen (Ausfüllen von Formularen, Begleitung zum Bankautomaten)
5. Wohnen
- Schaffung von neuen ambulanten Wohnformen für ältere Menschen, wie z.B. generationenübergreifende Wohnprojekte, ambulante Hausgemeinschaften oder ambulant betreute Wohngemeinschaften (für Menschen mit Demenzerkrankung)
Das Angebot richtet sich an kleine Gemeinden (mit bis zu ca. 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner), bezieht aber auch entsprechend abgeschlossene Ortsteile größerer Gemeinden mit ein, die mit ähnlichen Problemlagen konfrontiert sind. Die beteiligten Gemeinden sind verpflichtet, mit dem Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ zusammenzuarbeiten und bei der Evaluation der Ergebnisse mitzuwirken. Ein Handlungsbedarf sollte in mindestens drei der fünf genannten Module bestehen.
Aufgrund der begrenzten Mittel und den inhaltlichen Vorgaben ist die Zahl der teilnehmenden Gemeinden begrenzt. Interessierte Gemeinden haben die Möglichkeit, an einem Interessensbekundungsverfahren teilzunehmen. Anschließend werden infrage kommende Gemeinden nach Anhörung eines Vergabeausschusses ausgewählt.
Die ausgewählten Gemeinden werden in einem ersten Schritt vom Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ über verschiedene Ansatzpunkte zur Verbesserung der Lebenssituation ihrer älteren Bürgerinnen und Bürger individuell informiert und hinsichtlich möglicher passgenauer Strategien beraten. Gemeinsam wird dann in einem zweiten Schritt - auf der Grundlage der vorhandenen Ist-Situation der Gemeinde - ein Gesamtkonzept über die geplanten Ziele und Maßnahmen, deren Priorisierung, Finanzierung und zeitliche Umset-zung entwickelt. Dem Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ fällt zudem die Aufgabe zu, die Gemeinde in Bezug auf sämtliche für sie in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten zu beraten und entsprechende Kontakte zu vermitteln. In einem weiteren Schritt wird die Gemeinde bei der konkreten Umsetzung der geplanten Maßnahmen durch das Netzwerk „Marktplatz der Generationen“ begleitet.
Der Zeitraum, in dem die Gemeinde begleitet werden kann, beträgt zwölf bis maximal 36 Monate. Da die Mittel nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stehen, wird im Falle einer positiven Auswahlentscheidung ein Maßnahmebeginn im Jahr 2012 vorausgesetzt.
Interessierte Gemeinden werden gebeten, bis spätestens 30. April 2012 den ausgefüllten Fragebogen (abrufbar hier) an das Bayerisches Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Referat III 2, Seniorenpolitik und Seniorenarbeit
80792 München
E-Mail